Amt verlangt kleinere Wohnung, noch keine gefunden, muß Amt nach 6 Monaten noch alte Miete zahlen?

10 Antworten

Das Amt muss auch über 6 Monate hinaus die unangemessene Miete übernehmen, wenn du ausreichende Bewerbungsbemühungen belegen kannst (tabellöarische Aufstellung aller relevanten Daten wird hier reichen). Was ausreichend ist, ist leider nicht einheitlich geregelt.
Zudem gibt es Kommunen, in denen wegen der Wohnrausituation die Angemessenheitskriterien bis auf Weiteres ausgesetzt werden (müssen).
Schlussendlich solltest du gegen eine Umzugsaufforderung dann Widerspruch einlegen, wenn der Umzug unwirtschaftlich ist. Das wird in der Regel dann der Fall sein, wenn die angemessene Miete nur unwesentlich überschritten wird. Bedauerlicherweise gibt es auch hier keine einheitlichen Regeln, welche Kosten in die Unwirtschaftlichkeitsüberprüfung einzubeziehen sind und wie lang der Kalkulationshorizont zu sein hat. Gehe der Einfachheit halber von drei Jahren aus; d.h. wenn die Umzugskosten die Mietersparnis der nächsten drei Jahre übersteigen, wäre der Umzug unwirtschaftlich.

Wenn das JobCenter von dir verlangt umzuziehen, müssen auch alle Kosten (incl. Makler) übernommen werden. Dann erübrigt sich das meistens, wenn die Differenz nicht zu krass ist.

Wenn Du ausreichend Bemühungen nachweisen kannst, muss auch länger gezahlt werden.

Falls euer JC von einer angemessenen Warmmiete ausgeht (liest man immer wieder, auch hier in der ersten Antwort) ist dies im Regelfalle nicht rechtens. Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten müssen immer getrennt betrachtet werden. Ausnahme: wenn ein Bundesland seine Kommunen zu einer Satzungslösung (§ 22 a-c SGB II) ermächtigt hat oder diese vorschreibt. Meines Wissens gibt es diese Regelung bisher nur in Hessen und bisher hat noch keine Kommune davon Gebrauch gemacht.

Langsam.

hast du eine schriftliche Aufforderung zum Umzug?

Wie hoch wäre die Mietersparnis im Jahr, wenn du mit Höchssatz (angemessene warmmiete) wohnst?

Erhebe schriftlichen Widerspruch gegen die Umzugsforderung wegen Unwirtschaftlichkeit.

Wenn die ARGE den Umzug SCHRIFTLICH fordert, dann ist sie verpflichtet, die komplett daraus resultierenden kosten zu tragen. Sprich: Kaution der neuen Wohnung, Speditionskosten, erforderliche Renovierungen bei der alten Wohnung (Auszug) bzw der neuen Wohnung (Einzug). Das ist regelmäßig eine vierstellige Summe und die Mietersparnis meist bestenfalls dreistellig. Der Umzug ist also unwirtschaftlich und dem Widerspruch wird dann statt gegeben.

allerdings bekommst du ab dem 7. Monat dann nur noch den Höchstsatz an Warmmiete, den Rest musst du vom Regelsatz bestreiten.

Bitte das Amt, dir die umzugsaufforderung schriftlich zu geben, damit du Rechtssicherheit hast.

wenn du dann Buch führst, wo du überall gesucht hast (vergeblich), dann müssen die die alte Wohnung weiter zahlen in voller Höhe.

Kannst du denn nachweisen, das du dich bemüht hast und nicht nur den WBS beantragt hast.