Ampelblitzer geblitzt rechtens bei ausweichmanöver wegen unfall?
Hallo ich habe eine frage ich war auf der landstr unterwegs geradeaus ich fahr den weg jeden tag und weiß das da ein ampelblitzer ist nun meine frage ist kur vor der ampel hatten 2 autos ein unfall es war ein warndreieck vor den autos die waren miten auf der fahrbahn nun musste ich ausweichen auf den linken fahrstreifen der richtung links geht bin dann wieder geradeaus gefahren es war halt sehr sonnig es war grün aber dann gelb wie sieht es aus wenn ich geblitzt wurde obwohl ich ausweichen musste wegen denn 2 autos ist es trotzdem gültig wenn ich post bekommen sollte
3 Antworten
Du musstest nicht ausweichen, sondern hättest auch anhalten können.
"Wer von einer durch Rotlicht gesperrten Spur in die Kreuzung einfährt und dort auf eine freigegebene grüne Spur wechselt begeht ebenso einen Rotlichtverstoß, wie jemand, der von grüner auf rote Spor wechselt. Diese Ansicht vertritt der BGH nunmehr schon seit fast 20 Jahren. Die roten Lichtzeichen würden nicht nur den Verkehr in die entsprechende Richtung sperren sondern auch den Verkehr aus den zuzuordnenden Spuren. Es ist also die Spur mit gesperrt und nicht nur die Richtung. Auch das Überholen eines noch stehenden Fahrzeugs über die rote Spur ist damit als Rotlichtverstoß anzusehen." Link
Falls ein Weiterkommen geradeaus durch die Ampelschaltung nicht möglich ist (beide nie gleichzeitig grün/gelb) hättest du eben abbiegen müssen. (Um dann einen Umweg zu fahren oder zu wenden um dann in die richtige Richtung abzubiegen.)
Du bist aber nicht bei grün auf die Kreuzung gefahren und dann auf die rote Spur zu wechseln, sondern du bist bei rot auf die Kreuzung gefahren um dann auf grüne Spur zu wechseln. Und selbst wenn spielt das keine Rolle:
"Somit ist also regelmäßig jedes Befahren einer durch Rot gesperrten Spur innerhalb des geschützten Kreuzungsbereichs als Rotlichtverstoß anzusehen, egal ob der Spurwechsel von der gesperrten Spur kommt oder auf diese geht."
Die Unfallautos wären bei einem Widerspruch auch auf dem Foto...
Dann gibts für.die nur Erfahrungswerte
Wenn die Erfahrungswerte und Abstands und Messwerte dagegen sprechen
Uhrzeit Polizei Unfallaufnahme
Und..ehrlich die kennen auch tausend Ausreden und versuchen an ihr Geld zu kommen
Also wie ich es gesehen habe war der unfall als ich vorbei am fahren war nicht so lange her also ich denk mal das die polizei noch garnicht da war aber danke dir 👍
Wenn es Dir nicht möglich war, auf der geradeaus Spur zu fahren, darfst Du ausweichen. Wenn Du dabei über eine rote Linksabbiegerampel gefahren bist, sollte das kein Problem sein. Wenn geradeaus auch rot war, ist es doof für Dich.
Wechselt ein Fahrer im Kreuzungsbereich von der durch Grün freigegebenen Geradeausspur auf den durch Rot gesprerrten Fahrstreifen für Linksabbieger, dann verstößt der Fahrer gegen das Rotlicht-Gebot. Vorausgesetzt allerding, dass er den Fahrstreifen wechselte, um absichtlich die rote Ampel zu umfahren. Ist diese Absicht nicht gegeben, dann liege nur ein Verstoß gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung vor.