American Stafford aus dem Ausland?Welche Voraussetzungen?
Hallo , nach meinem Polenurlaub würde ich gerne auf der Rückreise einen kleinen American Stafford vom Züchter mit nach Deutschland nehmen. Kann mir jemand verraten was da die Voraussetzungen sind , damit alles legal und reibungslos abläuft? Die Welpen sind soweit ich weiß bereits 8 Wochen alt.
Vielen Dank
8 Antworten
Hallo,
erstens ist die Einfuhr solcher Hunde nach Deutschland absolut verboten. Wirst du kontrolliert und erwischt, dann wird der Hund einkassiert.
Zweitens ist die Einfuhr von Welpen erst ab einem Alter von 15 Wochen erlaubt - auch aus der EU. Ein Welpe wird erst mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft, dann braucht es noch 3 Wochen, bis die Impfung "wirkt" - daher die 15 Wochen.
Wirst du mit einem zu jungen und entsprechend ungeimpften Hund erwischt (bei einer Rasse, die erlaubt ist), dann muss der Hund mehrere Wochen in Quarantäne - dabei fallen ca. mind. 30 Euro am TAG an - diese Kosten kannst du dann bezahlen. Ein deutscher Hund von einem seriösen Züchter ist da deutlich preiswerter!
die Einfuhr dieser Hunde nach Deutschland ist verboten und steht unter Strafe.
anschaffen darf man sich diese Hunde nur aus dem Tierschutz/Tierheim und das auch nur unter strengen Auflagen/Bestimmungen.
Du solltest Dich erst mal informieren ob Du so einen Hund überhaupt halten darfst.
in fast jedem Bundesland muß man zu Haltung eines sog. Kampfhundes VOR Anschaffung die Erlaubnis der zuständigen Behörde haben.
es ist also nicht so einfach wie Du Dir das vorstellst.
die einfuhr solcher sogenannnten listenhunde nach deutschland ist unter bestrafung verboten
- man würde dir das tier abnehmen un d in ein tierheim bringen ,von wo aus es dann aber wiederum weiter vermittelt werden dürfte --dir würde eine strafe in geldform auferlegt -- viel darfst du sogar nie wieder einen hund halten
. die haltung ist in niedersachsen erlaubt aber die steuern sind auch dort imens hoch
ähm kannste vergessen, die Einfuhr ist verboten. Egal wie das drehst und wendest wirste erwischt wird der Hund in jeden Fall beschlagnahmt und zurück geschickt oder geht in die Verwahrstelle und danach ins Tierheim, als Welpe ohne Impfungen und ungeklärter Gesundheit kann das auch sein Todesurteil sein.
Auf dich kommen dazu Strafen, die Versorgungskosten des Hundes in der Verwahrstelle und unter Umständen die Kosten vom einschläfern und Bussgelder zu. Lass das arme Tier in Polen.
Es gibt zwar einige Ausnahmeregelungen wo die Einfuhr machbar ist aber viel aufwand notwendig ist. Leider ist der American Stafford davon nicht betroffen und hat ein Einfuhrverbot nach Landesgesetz egal in welches Bundesland er gehen könnte