American Bully in Baden Württemberg?
Hallo zusammen.
Gibt es unter euch American Bully Besitzer aus Baden Württemberg? Ich werde diesen Sommer nach langer und reiflicher Überlegung einen American Bully Welpen bekommen. Dieser steht ja als Rasse nicht auf der Liste in Baden Württemberg. Ich weiß aber dass er dennoch als gefährlich eingestuft werden kann und somit einen Wesenstest nachweisen muss.
Hat hier jemand aus Baden Württemberg einen Bully und kann von seinen Erfahrungen berichten?
Um Sachkundeprüfung und Haltegenehmigung habe ich mich bereits gekümmert. Ebenso werde ich mit meinen Bully so oder so einen Wesenstest absolvieren sobald er das entsprechende Alter erreicht hat. Mich würde aber trotzdem interessieren was andere so für Erfahrungen gemacht haben.
Bitte keine Belehrungen oder Predigten. Ich habe mich intensiv mit der Rasse befasst, bin mit Hunden aufgewachsen und habe einige Hunde im Freundes- und Familienkreis. Ich arbeite von Zuhause aus (auch nach Covid), der Hund soll also kein Freund für die Pandemie sondern einer fürs Leben werden. Er wird nicht angeschafft und dann alleine gelassen.
Sollte jemand konstruktive Antworten haben, würde ich mich freuen.
Gruß und schönen Sonntag.
3 Antworten
Diese "Rasse" gibt es ja als anerkannte Rasse auch gar nicht - aber sie besteht eben aus Kreuzungen von oder mit Listenhunden.
Und entsprechend der Landeshundeverordnung Baden-Württemberg sind auch solche Mixe verboten und gehören zu den Klasse 1 Hunden.
ok muss mich kurz verbessern(vergess ich gerne weil meine ein pocket war).Kein WT gilt nur für pocket bullys sprich Hunde die nicht höher als 43cm sind ,die grösseren müssen ihn schon ableisten.Aber dennoch haben wir in BW Glück:die Rasse wird längst nicht so von den Behörden diskriminiert wie wohl in den meisten anderen Bundesländern!
Scheinbar kenne ich die Gesetzeslage von Baden-Württemberg deutlich besser als du!!
Die aktuelle Landeshundeverordnung bestimmt folgendes:
Folgende Rassen gelten als Listenhunde der Kategorie 1:
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie jegliche Kreuzungen mit diesen Rassen (und genau dazu gehört auch der American Bully!
Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 oder 2 bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (gilt nur für Hunde ab dem 6. Lebensmonat). (und viele weitere zwingend notwendige Auflagen zur Haltung)
Es gibt keinerlei Einschränkungen über die Größe!! (Diese Einschränkung betrifft ohnehin nur den nachweislich reinrassigen Miniatur-Bullterrier - aus einer seriösen VDH-Zucht).
Da der American Bully eben keine FCI anerkannte Rasse ist, bleibt er ein Mischling aus Am Staff und/oder Pitbull und Bulldogge. Da sowohl der Staff als auch der Pit in BW als Kampfhunde im Sinne der LHV gelten, gilt hier eben auch das ganze Prozedere. Zuchtverbot, Genehmigung zur Haltung durch berechtigtes Interesse,... damit ist es eigentlich schon kaum noch möglich, einen solchen Hund als Welpen legal zu erwerben. Illegal geht natürlich viel, aber damit bleibt ein Hundeleben lang das Risiko, dass er von den Behörden beschlagnahmt wird. Da hilft dann auch im Nachhinein kein Wesenstest und keine Prüfung mehr.
Nachzulesen hier: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/polizei/praevention/kampfhundeverordnung/
Der Hund steht auf der Rassen Liste. Es ist keine anerkannte Rasse sondern ein Mix aus verschiedenen Listenhunden. Damit steht dieser Mix auch auf der Liste. Und nein es gibt diese Hunde nicht ohne Listenhund Anteil. Der verleiht ihm immerhin dieses Aussehen das er hat.
Ist Quatsch :der am. bully steht in Baden- Würtemberg NICHT auf der Liste und darf ohne Wesenstest gehalten werden solang er nicht auffällig wird..weiss ich weil ich auch in BW wohne und einige Monate einen in Pflege hatte.