Amazon Garantie anderer Verkäufer?

5 Antworten

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In einem Garantiefall wendest Du dich an den Garantiegeber, wenn dies MultiSatMedia ist, dann an den wenden.


Levi0 
Beitragsersteller
 03.12.2017, 10:07

Okay, und was passiert wenn ich MultiSatMedia Kontaktiere und er nicht Reagiert?

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Antitroll1234  03.12.2017, 10:10
@Levi0

Was steht denn in den Garantiebedingungen ? Dort steht auch die Kontaktadresse.

Warum sollte der Garantiegeber nicht reagieren ?

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Antitroll1234  03.12.2017, 10:26
@Pfiffikussi

Fragesteller hat doch gar nicht von Amazon gekauft, desweiteren die A-Z Garantie von Amazon gar keine Produkthaftung beinhaltet.

Der Fragesteller muss sich an den Garantiegeber wenden im Garantiefall.

Im Gewährleistungsfall an den Verkäufer.

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Levi0 
Beitragsersteller
 03.12.2017, 10:39
@Antitroll1234

Okay, also heißt das der Verkäufer hat nix mit der Garantie zu tun?

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Antitroll1234  03.12.2017, 10:40
@Levi0

Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung, derjenige der die Garantie gibt, der hat damit zu tun.

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Blubblerblase  03.12.2017, 11:35
@Levi0

Eine Garantie kann ein Händler (= Verkäufer) oder Hersteller geben.

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  1. Wenn Amazon nur seine Plattform als Verkaufsplattform zur Verfügung gesellt hast, hast du einen Kaufvertrag mit dem Markplatzhändler abgeschlossen. Dieser ist für Gewährleistungsfragen dein Ansprechpartner.
  2. Was steht in den Garantiebedingungen im Detail drin? Oft steht da drin, dass zuerst die Ansprüche aus der Gewährleistung geprüft werden müssen, bevor man sich an den Garantiegeber wenden darf. 
  3. Von wem stammt die Garantie? Dem Hersteller oder wirklich dem Händler? Bitte prüfen!
  4. Welche Leistungen beinhaltet die Garantie wirklich?

Bist du dir wirklich sicher, dass der Haendler eine Garantie gegeben hat? Das waere naemlich aeusserst ungewoehnlich.

Eine Garantie gibt es aber oft vom Hersteller. Wie lange die dauert, worauf sie sich erstreckt (bzw. nicht erstreckt), welche Garantieleistungen erbracht werden und an wen du dich zu wenden hast, steht dann in dessen Garantiebedingungen.

Oder meinst du die gesetzliche Sachmaengelhaftung des Haendlers ("Gewaehrleistung")? Die erstreckt sich nicht auf Maengel. die erst nach der Uebergabe des Artikels an den Kaeufer entstehen oder entstanden sind. Nach Ablauf der ersten 6 Monate kann (und wird wahrscheinlich) der Haendler den Beweis von dir verlangen, dass der Artikel bereits kaputt war, als du ihn damals erhalten hast. Hatte der Artikel bereits damals einen von dir bewiesenen Mangel und hat dieser Mangel dann zu dem erst spaeter aufgetretenen Defekt gefuehrt (was du dann auch wieder beweisen muesstest), haftet er bis zum Ablauf des 24. Monats. Eine solche Beweiserbringung ist aber meist nur sehr schwer oder auch ueberhaupt nicht moeglich.

Ja, das kannst du...einloggen bei amazon und bei deinen Bestellungen schauen WO diese Bestellung ist...dann auf Garantieantrag stellen-..klicken und alles weitere nach Anleitung machen. Hier ein Bild:


amazon - (Technik, Handy, Technologie)

Blubblerblase  03.12.2017, 10:27

Wenn Amazon nur als Mittlerplattform dienst, ist diese Funktion eigentlich sinnfrei. Diese ist nur nützlich, wenn Amazon auch gleichzeitig der Verkäufer und damit auch Ansprechpartner in Gewährleistungsfragen ist.

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Pfiffikussi  03.12.2017, 10:29
@Blubblerblase

Über Sinn oder Unsinn dieser Funktion sollte man nicht nachdenken. Fakt ist, dass es sie gibt. Amazon ist sicher Vermittler, hat aber gegenüber seinen Kunden eine gewisse 'Verantwortung'...

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Der Garantiegeber ist in den seltensten Fällen der Verkäufer sondern der Hersteller. Wenn ein Gerät also 2 Jahre Garantie hat, dann wendest du dich an den Hersteller des Geräts.

Der Verkäufer ist dein Ansprechpartner, wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Da musst du nach einem Jahr natürlich nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat.

Generell kann man auf dem Amazon Market Place natürlich nicht den gleichen kulanten Kundenservice erwarten. Da verkaufen auch Kleinunternehmer, die einen Gewährleistungsfall einfach dadurch abbügeln werden, dass sie dich bitten, den Beweis zu führen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat.