AM führerschein bei 505ccm mopedautos?

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Kommt drauf an, wann dir die Fahrerlaubnis erteilt wurde.

§76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8a. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM:
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse AM, die bis zum Ablauf des 23. August 2017 erteilt wurde, sind auch berechtigt, vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e mit CI-Motor mit einem Hubraum von mehr als 500 cm3 und dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Leermasse von mehr als 270 kg und zweirädrige Kleinkrafträder mit Beiwagen zu führen.

Wer Klasse AM nach diesem Stichtag gemacht hat, für den gelten die aktuellen Regelungen in §6 FeV:

- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).

Hier wird nur noch auf EU-Verordnung 168/2013 verwiesen, welche maximal 50ccm bei Benzinmotoren und maximal 500ccm bei Dieselmotoren erlaubt:

(7) ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3 , falls ein PI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3 , falls ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist,