Darf ich einen 49 ccm Roller ohne Führerschein fahren?

5 Antworten

Ich habe auch deine anderen Fragen gelesen, habe auch alle Antworten gelesen, insbesondere die von @ginatilan. So ganz verstehe ich deine Frage hier daher nicht. Ginatilan hat ja sehr ausführlich schon geantwortet.

Dein Fahrverbot von damals ist hinfällig, weil es davor zum Entzug der Fahrerlaubnis kam. Diese wurde wegen Cannabis entzogen. Damit darfst du nun keine Fahrzeuge mehr führen, für die eine Fahrerlaubnis (Führerschein) notwendig ist. Um wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu kommen, wirst du voraussichtlich eine MPU ablegen müssen, was man dir aber mitteilen wird, sobald du wieder eine Fahrerlaubnis beantragst.

Fürr ein Mofa wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Du bist auch vor dem 1.4.65 geboren. Somit darfst du also ein Mofa fahren! Ein Mofa hat 50ccm (es mag durchaus auch welche mit weniger Hubraum geben), und hat eine Höchstgeschwindigkeit von 25km/h. Außerdem muss es einsitzig sein. So sollte das ganze auch in den Papieren stehen. Dann ist das für dich auch kein Problem. Fährt das Ding schneller, dann wäre Klasse AM notwendig, was du aber nicht hast.

Merke auch: Wenn eine Fahrerlaubnis entzogen ist, dann kann man nicht nach belieben einfach über die Fahrschule wieder eine neue machen. Dann wäre nämlich jede Entziehung sinnlos. Es gibt keine "verschiedenen Fahrerlaubnisse" (fürchterliches Wort) sondern eine Fahrerlaubnis, die verschiedene Klassen enthalten kann. Ein Antrag beim Amt kann daher nach einem Entzug nie ein antrag sein für eine weitere separate Fahrerlaubnis sondern nur auf die Wiedererteilung der entzogenen Fahrerlaubnis. Eine Anmeldung zur Fahrschule ist daher ebenfalls sinnlos und kommt nur in Frage, wenn du nach dem Antrag beim Amt eine Aufforderung bekommst, Prüfungen zu wiederholen.

Ansonsten lies dir nochmal alle Antworten von @Ginatilan durch, er hat dich sehr gut beraten; im Gegensatz zu einigen Möchtegernexperten ist er einer der wirklichen Experten hier.

Falls du einen "Roller" mit nicht mehr als 50ccm und einer bbH von 45km/h gefahren hast, dann ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Du warst lediglich berechtigt "Roller" mit 50ccm und einer bbH von 25km/h zu fahren. Diese werden allgemein als Mofas bezeichnet und sind in Ihrer Höchstgeschwindigkeit auf 25km/h begrenzt. Da du vor dem 01.04.1965 geboren wurdest hättest du solche Mofas ohne Mofaprüfbescheinigung fahren dürfen.
Nun ist die Sachlage allerdings bei dir anders, da dir fahren ohne gültige Fahrerlaubnis vorgeworfen wird, da du wie ich vermute einen Fahrerlaubnispflichtigen Roller gefahren bist. Ob eine Anmeldung in einer Fahrschule nun sinnvoll ist bleibt abzuwarten, da du ja dafür einen Antrag beim zuständigen SVA stellen mußt und diese nach Prüfung des Antrages eventuell eine Sperre aussprechen können.
Bevor du nun in einer Fahrschule loslegst, solltest du Rücksprache mit deinem SVA halten, ob etwas gegen einen Antrag auf Klasse M spricht.
Viel Glück


ginatilan  05.10.2015, 00:38

da du wie ich vermute einen Fahrerlaubnispflichtigen Roller gefahren bist.

ich habe noch nie einen Roller der 45km/h fahren darf gesehen der nur 49ccm hat

der Fragesteller wird bestimmt ein Mofa meinen

ob etwas gegen einen Antrag auf Klasse M spricht.

da spricht einiges dagegen, denn den M gibt es nicht mehr

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Nein.


derlub  05.10.2015, 00:42

Den darf er auch nicht ohne Weiteres fahren.

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ginatilan  05.10.2015, 00:43
@derlub

dann braucht er aber keine Fahrerlaubnis sondern nur eine Prüfbescheinigung, die aber kein Führerschein im Sinne der FeV ist

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peterobm  05.10.2015, 08:49
@ginatilan

mal die anderen durchlesen, ER ist VOR dem 1.4.65 geboren, damit entfällt eine Prüfbescheinigung

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derlub  05.10.2015, 00:35

Weil du keine FahrERLAUBNIS besitzt.

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ginatilan  05.10.2015, 00:40
@derlub

und wenn er einen Roller meint, der 49ccm hat und nur 25km/h fahren darf?

dann braucht er keine FahrERLAUBNIS

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ginatilan  05.10.2015, 00:33

wieso nein?

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Hallo

wenn er auf 25km/h gedrosselt ist (Mofa) benötigst du keinen Führerschein, nur eine Prüfbescheinigung


ginatilan  05.10.2015, 00:46

habe gerade deine anderen Fragen gelesen.

da du eine Sperre hast darfst du sowieso keinen AM machen, also meinst du zu 100% ein Mofa

und da steht folgendes im Gesetz:



(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind


einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas);

http://www.gesetze-im-internet.de/fev\_2010/\_\_4.html

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michaelsadler 
Beitragsersteller
 05.10.2015, 20:15
@ginatilan

Hallo, habe deine Antworten schon vor einem Jahr sehr gut gefunden und auch sofort umgesetzt. Fahre jetzt Mofa. Habe nur letztens einen Kumpel nach langem wieder getroffen und der erzählte mir das er seit Jahren einen 49 ccm Roller ohne Führerschein fährt und ich habe ihm erzählt das er eine Fahrerlaubnis braucht(Dank deiner super guten Antworten) wollte es nur nochmal bestätigt bekommen.

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nein.


ginatilan  05.10.2015, 00:33

ähm, warum nicht?

die 45km/h Roller haben 50ccm

und für Mofas braucht man keinen Führerschein

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dediserti  05.10.2015, 22:13
@ginatilan

es sind keine Mofas, da sie schneller als 25 km/h fahren. Mofas dürfen nur 25 km/h. Aber auch für Mofas braucht man einen Führerschein. Für 45 km/h - Roller einen etwas größeren als für Mofas. "Einfach so" darf die 50er Roller nur Fahren, wer einen PKW-Führerschein hat. Für schnellere Motorräder und mehr Hubraum reicht der Autoführerschein nämlich nicht aus, es sei denn man hat den Auto-Führerschein vor ca. 1980 gemacht, dann darf man bis 125 cm³. Aber ohne Führerschein - kein Moped oder Roller. Nur elektrofahrräder, die höchstens 20 km/h fahren, sind führerscheinfrei.

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ginatilan  05.10.2015, 22:31
@dediserti

sorry, aber jetzt machst du dich lächerlich. 

lese meine Antwort, da steht sogar das Gesetz das Mofa führerscheinlose Fahrzeuge sind 

und stelle dir vor, sogar Mofas haben 50 ccm heutzutage 

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