Alter Stromanbieter (vor 2 Jahren gekündigt) Schickt jetzt nach zwei Jahren eine hohe Nachzahlung obwohl neuer Anbieter?

6 Antworten

Wurde nach Vertragsende eine Abschlussrechnung zugestellt (und bezahlt)?

Wenn nicht, ist diese nun eingegangen und muss entsprechend bezahlt werden. Der lange Zeitraum mag nicht schön sein, aber eine Verjährung ist noch nicht eingetreten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

12345678327 
Beitragsersteller
 11.11.2024, 11:56

Hallo, danke für die Antwort und ja es ging nach Vertragsabschluss noch eine Rechnung ein die auch beglichen wurde. Sollte ich in diesem Fall Widerspruch einlegen?

lisaloge  11.11.2024, 12:46
@12345678327

Vertragsabschluss oder Vertragsende? Wichtig sind die Zeiträume!

Ein bereits abgerechneter Zeitraum darf natürlich nicht nochmals neu bepreist werden. Zudem sollte der Tarif nebst Grundgebühr ja bekannt gewesen sein.

Grund für eine neuerliche Abrechnung könnte allerdings auch eine Korrektur der Zählerstände durch den Netzbetreiber sein. Das passiert o.a. dann, wenn der Zählerstand nicht regelmäßig abgelesen bzw. übermittelt wurde.

Vor der hohen Nachzahlung wird aber in der Rechnung stehen, wie sich diese zusammensetzt.

Vergleiche den Zeitraum und den Zählerstand, und wenn es stimmt, ist die Rechnung auch zu bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ClownErni  20.01.2025, 23:49

Wie lange kann es dauern, bis die Schlussrechnung vorliegt? Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist geregelt, wie lange ein Energieversorger sich Zeit lassen darf, bis er seinem Stromkunden die Schlussrechnung schickt. Die Schlussrechnung für Strom muss fristgerecht innerhalb von 6 Wochen zugestellt werden.

https://www.entega.de

Schlussrechnung

LG Clown

Laut Urteil des Landgerichts Oldenburg hat die EWE Vertrieb GmbH sowohl Jahres- als auch Schlussrechnungen für Strom- und Gas außerhalb der Grundversorgung zukünftig spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen.03.06.2024

Moin vielleicht hilft es Dir ein wenig. Was die Mühe gilt auch für andere.

LG Clown

Woher ich das weiß:Recherche

Auch wenn immer alle annehmen, dass diese Forderungen verjähren können, stimmt das einfach nicht.

Er kann nur eine Rechnung verjähren, aber nicht der Verbrauch.

Wenn eine Rechnung noch nicht erstellt wurde oder es sich rausgestellt hat, dass der Verbrauch höher war und nachgefordert werden muss, gibt es keine Verjährungsfrist, da auf diesen Verbrauch keine Rechnung erstellt wurde.

Heisst: Kommt der Versorger nach 5 Jahren oder mehr mit einer Rechnung, dann ist diese zu zahlen, wenn die Zählerstände stimmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hier weiß niemand was deine Mutter an Verbrauch hatte und was sie bezahlt hat, maßgeblich für die Abrechnung ist der Zählerstand und den wird deine Mutter ja haben und er wird auf der Endabrechnung stehen

Das solltet ihr erst einmal alles vergleichen