Alter Stromanbieter (vor 2 Jahren gekündigt) Schickt jetzt nach zwei Jahren eine hohe Nachzahlung obwohl neuer Anbieter?
Hallo,
vielleicht kann mir dabei jemand behilflich sein. Meine Mutter hatte zum 31.12.22 den Vertrag bei Ihrem alten Stromanbieter gekündigt. (Bestätigung erhalten) Jetzt 2 Jahre später schickt er eine hohe Nachzahlung für das Jahr 2022 mit einer, meiner Meinung nach, absurden Zahlungsfrist von 1 Woche. Diese Rechnung ist aber aufgebaut als würde Sie dort noch einen Vertrag haben (neuer Abschlag usw). Ist dies wirklich so rechtens? Meiner Meinung nach ist dies eine Abschlussrechnung die meine Mutter vor zwei Jahren hätte zukommen lassen sollen, wobei Sie ja bereits eine Nachzahlung für dieses Jahr (2022) erbracht hatte.
6 Antworten
Wurde nach Vertragsende eine Abschlussrechnung zugestellt (und bezahlt)?
Wenn nicht, ist diese nun eingegangen und muss entsprechend bezahlt werden. Der lange Zeitraum mag nicht schön sein, aber eine Verjährung ist noch nicht eingetreten.
Vertragsabschluss oder Vertragsende? Wichtig sind die Zeiträume!
Ein bereits abgerechneter Zeitraum darf natürlich nicht nochmals neu bepreist werden. Zudem sollte der Tarif nebst Grundgebühr ja bekannt gewesen sein.
Grund für eine neuerliche Abrechnung könnte allerdings auch eine Korrektur der Zählerstände durch den Netzbetreiber sein. Das passiert o.a. dann, wenn der Zählerstand nicht regelmäßig abgelesen bzw. übermittelt wurde.
Vor der hohen Nachzahlung wird aber in der Rechnung stehen, wie sich diese zusammensetzt.
Vergleiche den Zeitraum und den Zählerstand, und wenn es stimmt, ist die Rechnung auch zu bezahlen.
Wie lange kann es dauern, bis die Schlussrechnung vorliegt? Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist geregelt, wie lange ein Energieversorger sich Zeit lassen darf, bis er seinem Stromkunden die Schlussrechnung schickt. Die Schlussrechnung für Strom muss fristgerecht innerhalb von 6 Wochen zugestellt werden.
Schlussrechnung
LG Clown
Laut Urteil des Landgerichts Oldenburg hat die EWE Vertrieb GmbH sowohl Jahres- als auch Schlussrechnungen für Strom- und Gas außerhalb der Grundversorgung zukünftig spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen.03.06.2024
Moin vielleicht hilft es Dir ein wenig. Was die Mühe gilt auch für andere.
LG Clown
Auch wenn immer alle annehmen, dass diese Forderungen verjähren können, stimmt das einfach nicht.
Er kann nur eine Rechnung verjähren, aber nicht der Verbrauch.
Wenn eine Rechnung noch nicht erstellt wurde oder es sich rausgestellt hat, dass der Verbrauch höher war und nachgefordert werden muss, gibt es keine Verjährungsfrist, da auf diesen Verbrauch keine Rechnung erstellt wurde.
Heisst: Kommt der Versorger nach 5 Jahren oder mehr mit einer Rechnung, dann ist diese zu zahlen, wenn die Zählerstände stimmen.
Hier weiß niemand was deine Mutter an Verbrauch hatte und was sie bezahlt hat, maßgeblich für die Abrechnung ist der Zählerstand und den wird deine Mutter ja haben und er wird auf der Endabrechnung stehen
Das solltet ihr erst einmal alles vergleichen
Hallo, danke für die Antwort und ja es ging nach Vertragsabschluss noch eine Rechnung ein die auch beglichen wurde. Sollte ich in diesem Fall Widerspruch einlegen?