Strom gekündigt, Auszahlung?

2 Antworten

Auch als Privatperson hast Du das Recht, Mahnungen zu schreiben.

Allerdings würde ich dann den Vertrag genau studieren, ob dort etwas erwähnt wird.

Ja, das ist rechtens. Das dauert eben ein wenig bis es bearbeitet ist. Du bekommst das Geld ja, aber eben nicht jezt sofort.


Wiesel  16.02.2024, 11:43

Die rechtliche Grundlage, die einen Zahlungsverzug seitens des Dienstleisters rechtfertigt ist welcher §?

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Nussbecher  16.02.2024, 11:49
@Wiesel

Es gibt keinen Zahlungsverzug, wenn die Abrechnung noch gar nicht fertig ist. Die Uhr tickt erst mit Ausstellung der Abrechnung.

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Wiesel  16.02.2024, 11:51
@Nussbecher

Und auch da gibt es doch Fristen. Ist ja bspw bei der Kaution nicht anders.

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