Alter Führerschein Klasse 2 und Bus - Wie sieht es da genau aus?

3 Antworten

Da spielt auch das Alter eine Rolle. Ab 50 ist es wieder anders.
Dann müssen alle 5 Jahre neue Module und Gesundheitsprüfungen getätigt werden. Mit  Reaktionstests Sehtest usw. Der TAXIschein ist auch nicht mehr in   D enthalten.
Wenn der D 1998 und C damals ausgestellt wurden, kann sein, das die  gar nicht mehr gültig ist. Der Bestandschutz ist bei den meisten lange abgelaufen. Das hat mit der Umschreibung nichts zu tun.

z. B. darf ein AM Kleinkraftrad in Sachsen, ''Thüringen und Sa-Anhalt schon mit 15 gemacht werde, In den anderen Bundesländern ab 16.
Ach nicht von Thüringen nach Bayer fahren, an der Landesgrenze ist schluß

Mit Gruß


Franz577 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 08:00

Ich glaube, jetzt vermischst du ein paar Dinge.

Die Module braucht man nur für die gewerbliche Nutzung.

Privat kann ich mir jederzeit einen LKW ausleihen (z.B. für einen Umzug) und brauche dafür keine Module.

Und warum sollte mein LKW-Führerschein nicht mehr gültig sein, wenn ich diesen 1998 gemacht habe?

Der ist bis zu meinem 50.Geburtstag uneingeschränkt gültig (nur gewerblich braucht man wie gesagt noch die Module) und daran ändert sich auch nichts, wenn man ihn auf den EU-Führerschein umschreiben lässt. Da wird dann nur das Datum angegeben, bis zu dem der Führerschein gültig ist (eben das Datum meines 50.Geburtstags)

Das nennt sich Besitzstandswahrung, weil niemandem was weggenommen werden darf, was er schon mal erworben hat.

Meine Frage bezog sich lediglich auf die Schlüsselnummer 172.

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Bley1914  21.09.2017, 11:33
@Franz577

Ja, bis 50 Geburtstag habe ich auch geschrieben. nur für Privat.

Ich habe auch den CE mir wurde bei der Führerscheinstelle gesagt nur leer, für Spazierfahrten, nicht für Umzüge.
__ohne Gewähr--

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Franz577 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 11:50
@Bley1914

Nein, nicht nur für privat.

Mein LKW-Schein (alte Klasse 2) gilt auch bei gewerblicher Nutzung noch uneingeschränkt bis zum 50.Lebensjahr.

Nur die Module müßte ich noch zusätzlich machen, aber zur ärztlichen Untersuchung müßte ich erst mit 50 Jahren und ab dann alle 5 Jahre (eben weil ich ihn noch vor 1999 gemacht habe).

Und die Aussage, daß man ohne die Module nur leere LKW für Spazierfahrten fahren darf, ist Blödsinn!

Wenn ich mir für private Zwecke (und ein Umzug ist ein privater Zweck) einen LKW kaufe oder miete, dann darf ich diesen auch ohne die Module fahren, sofern ich den entsprechenden Führerschein dafür habe.

Denn ein Umzug ist ja keine gewerbliche Nutzung.

Anders wäre es, wenn ich entgeltlich für andere einen Umzug durchführen würde (also wie eine Umzugsfirma), dann wäre es gewerblich.

Aber nicht, wenn ich es entweder für mich selbst oder unentgeltlich für andere mache.

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Bley1914  21.09.2017, 11:55
@Franz577

Las dich von der Führerscheinstelle informieren, oder hast du Angst die könnten was anderes sagen?.

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Franz577 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 12:49
@Bley1914

Ich brauche keine Angst haben, denn ich weiß ja, wie es ist.

Unsicher bin ich mir nur in Bezug auf die Ziffer 172.

Denn allein die Aussage "für Spazierfahrten" zeigt mir ja schon, daß da irgendwer keine Ahnung hat und Unsinn verzapft.

Denn welchen Sinn sollte so eine Regelung haben bzw. wer kauft oder mietet sich einen LKW, nur um ihn zum Spaß leer durch die Gegend zu fahren?

Fakt ist: Privat darf man mit dem zugehörigen Führerschein auch ohne Module einen LKW sowohl fahren als ihn auch für private Zwecke nutzen. Und privat ist alles, was nicht gewerblich ist bzw. womit kein Geld verdient wird.

Insofern interessiert mich nicht das, was irgendwer sagt, sondern das, was im Gesetz steht.

Und wenn du mir das, was ich geschrieben habe, nicht durch einen Gesetzestext widerlegen kannst, dann schenke ich solchen Aussagen keinen großen Glauben.

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Wir haben zwar seit Jahren einen EU- Führerschein, der ist aber was viele nicht wissen nicht einheitlich. Jedes Land hat die Möglichkeit seine eigenen Ausnahmen festzulegen.

Die Führerscheine CE und D erfordern alle 5 Jahre eine Verlängerung


Franz577 
Beitragsersteller
 19.09.2017, 15:52

Aber erst ab dem 50.Geburtstag, sofern man noch die alte Klasse 2 gemacht hat.

Ausnahmslos alle 5 Jahre nur für die, die ihn ab 1999 gemacht haben.

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Franz577 
Beitragsersteller
 19.09.2017, 16:02
@Schuby221

Trotzdem ist meine eigentliche Frage noch nicht richtig beantwortet.

Denn wenn es wirklich stimmt und trotz EU-Führerschein jedes Land sein eigenes Süppchen kochen kann, dann ist doch auf die EU, mit Verlaub, geschissen.

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Schuby221  19.09.2017, 18:05
@Franz577

Genau! Die arbeiten jetzt schon an der 5 Führerscheinverordnung, weil Sie sich nicht einigen können.

Von mir aus können wir die EU abschaffen.

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Franz577 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 07:22
@Schuby221

Zumindest in ihrer jetzigen Form taugt die EU für mich nicht viel.

Ich sehe es ja beruflich bedingt auch noch in vielen anderen Bereichen, da wir viele Kunden im EU-Ausland haben.

Überall läuft es irgendwie anders, keine einheitlichen Regelungen.

Und selbst wenn es diese gibt, werden sie oftmals ignoriert und es wird darauf bestanden, daß man es so macht, wie es die nationalen Behörden jeweils gerne hätten.

Echt zum Kotzen!

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Du solltest je nach Land die Rechtslage klären. In Frankreich zum Beispiel gelten Lkw Führerscheine generell auch für Busse wenn der Inhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Woher ich das weiß:Recherche

Franz577 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 13:57

Frankreich betrifft mich zwar nicht sonderlich, aber trotzdem interessant, hab ich noch nie gehört.

Gilt das dann nur für leere Busse oder dürfen in Frankreich alle Inhaber des LKW-Führerscheins, die älter als 21 sind, auch beliebig viele Personen befördern?

Und könntest du mir bitte die Quelle dieser Information verlinken?

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Rotfuchs716  23.07.2024, 14:36
@Franz577

. Als Bus gelten schwere Motorwagen mit mehr 9 Sitzplätzen. Bei Reisebussen begrenzt auf Anzahl der Sitzplätze. Quelle : Code Rousseau.

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Franz577 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 15:45
@Rotfuchs716

Ok, aber dürfen jetzt Inhaber des LKW-Scheins, die über 21 sind, in Frankreich auch mehr als 8 Personen befördern? Das geht jetzt für mich aus deiner Antwort noch nicht eindeutig hervor.

Denn große Busse darf ich mit meiner alten Klasse 2 ja auch hier in Deutschland noch fahren, aber eben nur ohne Fahrgäste.

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Franz577 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 10:20
@Rotfuchs716

Ok, also ich könnte jetzt theoretisch nach Frankreich auswandern und dort mit meinem LKW-Schein von heute auf morgen vollbesetzte Reisebusse fahren, ohne jemals vorher eine Erlaubnis zur Personenbeförderung gehabt zu haben?

Das fände ich irgendwie schon krass und frage mich andererseits, warum es hier dann so kompliziert und extrem teuer ist, den Busschein zu machen.

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Franz577 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 11:10
@Rotfuchs716

Oder Abzocke.

Aber ganz ehrlich, so wie das in Frankreich geregelt ist, finde ich es irgendwie auch nicht optimal.

Ich hätte als Fahrgast kein gutes Gefühl, wenn mich jemand durch die Gegend fahren würde, der vorher nur LKW gefahren ist und keine Erfahrung mit Personenbeförderung hat. Du etwa?

Dass man den Bus als solchen mit dem LKW-Schein fahren darf, ist ja ok.

Wenn man einen LKW beherrscht, bekommt man das auch hin.

Aber eine gründliche Einweisung in Sachen Personenbeförderung sollte zumindest beim Fahrgasttransport schon Voraussetzung sein.

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Rotfuchs716  25.07.2024, 12:57
@Franz577

Ich weiss garnicht ob es solche Einweisungen überhaupt gibt. Für einen Taxischein beispielsweise genügt eine Ortskundeprüfung.

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Franz577 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 09:15
@Rotfuchs716

Richtig, aber da bewegt man auch nur einen PKW und keinen Bus. Bei der alten Klasse 2 brauchte man ja für den Bus auch einen Personenbeförderungsschein, auch wenn man den Bus leer fahren durfte.

Also irgendwas muss da ja noch zusätzlich vermittelt worden sein.

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