Alter Führerschein Klasse 2 und Bus - Wie sieht es da genau aus?
Ich habe im Jahr 1998, also noch vor Einführung des EU-Führerscheins, die Klasse 2 (LKW) gemacht und dafür auch noch den rosafarbenen Schein aus Papier bekommen.
Nun weiß ich, daß ich damit auch leere Busse fahren darf (also leer im Sinne von keine Fahrgäste). Eine Begleitperson bzw. Beifahrer darf allerdings mitfahren, da dieser nicht als Fahrgast im eigentlichen Sinne gilt.
Wenn man den Führerschein nun umschreibt auf den EU-Führerschein (Plastikkarte), entweder aufgrund von Verlust oder weil man noch nachträglich einen zusätzlichen Führerschein gemacht hat, dann erhält man hierfür die Schlüsselnummer 172 eingetragen, welche besagt:
Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
So wird der Besitzstand gewahrt.
Jetzt habe ich aber mal wo gelesen, daß man dann angeblich nur noch in Deutschland einen leeren Bus fahren darf und nicht mehr im europäischen Ausland, weil dort die Schlüsselnummer 172 angeblich nicht gelten soll.
Das würde ich jedoch aus mehreren Gründen nicht verstehen:
Warum gilt eine Schlüsselnummer in einem EU-Führerschein nicht in der gesamten EU?
Warum sollte jemand diese Erlaubnis verlieren, nur weil er seinen Führerschein umschreiben lässt? Hier muß doch auch die Besitzstandswahrung gelten.
Außerdem steht in dem Text der Schlüsselnummer 172 nicht, daß sich dies nur auf ein bestimmtes Land beschränkt.
Wer weiß hier mehr?
3 Antworten
Da spielt auch das Alter eine Rolle. Ab 50 ist es wieder anders.
Dann müssen alle 5 Jahre neue Module und Gesundheitsprüfungen getätigt werden. Mit Reaktionstests Sehtest usw. Der TAXIschein ist auch nicht mehr in D enthalten.
Wenn der D 1998 und C damals ausgestellt wurden, kann sein, das die gar nicht mehr gültig ist. Der Bestandschutz ist bei den meisten lange abgelaufen. Das hat mit der Umschreibung nichts zu tun.
z. B. darf ein AM Kleinkraftrad in Sachsen, ''Thüringen und Sa-Anhalt schon mit 15 gemacht werde, In den anderen Bundesländern ab 16.
Ach nicht von Thüringen nach Bayer fahren, an der Landesgrenze ist schluß
Mit Gruß
Nein, nicht nur für privat.
Mein LKW-Schein (alte Klasse 2) gilt auch bei gewerblicher Nutzung noch uneingeschränkt bis zum 50.Lebensjahr.
Nur die Module müßte ich noch zusätzlich machen, aber zur ärztlichen Untersuchung müßte ich erst mit 50 Jahren und ab dann alle 5 Jahre (eben weil ich ihn noch vor 1999 gemacht habe).
Und die Aussage, daß man ohne die Module nur leere LKW für Spazierfahrten fahren darf, ist Blödsinn!
Wenn ich mir für private Zwecke (und ein Umzug ist ein privater Zweck) einen LKW kaufe oder miete, dann darf ich diesen auch ohne die Module fahren, sofern ich den entsprechenden Führerschein dafür habe.
Denn ein Umzug ist ja keine gewerbliche Nutzung.
Anders wäre es, wenn ich entgeltlich für andere einen Umzug durchführen würde (also wie eine Umzugsfirma), dann wäre es gewerblich.
Aber nicht, wenn ich es entweder für mich selbst oder unentgeltlich für andere mache.
Ich brauche keine Angst haben, denn ich weiß ja, wie es ist.
Unsicher bin ich mir nur in Bezug auf die Ziffer 172.
Denn allein die Aussage "für Spazierfahrten" zeigt mir ja schon, daß da irgendwer keine Ahnung hat und Unsinn verzapft.
Denn welchen Sinn sollte so eine Regelung haben bzw. wer kauft oder mietet sich einen LKW, nur um ihn zum Spaß leer durch die Gegend zu fahren?
Fakt ist: Privat darf man mit dem zugehörigen Führerschein auch ohne Module einen LKW sowohl fahren als ihn auch für private Zwecke nutzen. Und privat ist alles, was nicht gewerblich ist bzw. womit kein Geld verdient wird.
Insofern interessiert mich nicht das, was irgendwer sagt, sondern das, was im Gesetz steht.
Und wenn du mir das, was ich geschrieben habe, nicht durch einen Gesetzestext widerlegen kannst, dann schenke ich solchen Aussagen keinen großen Glauben.
Und hier, lies mal:
https://lkw-fahren.info/fuehrerschein-eintrag-lkw-schluesselzahl-95
Diese Module nennen sich auch „Berufskraftfahrer-Weiterbildung“.
Merkst du was? BERUF!
Und wer einen LKW privat nutzt, ist kein Berufskraftfahrer
und braucht somit auch keine Weiterbildung in diesem Sinne.
Wir haben zwar seit Jahren einen EU- Führerschein, der ist aber was viele nicht wissen nicht einheitlich. Jedes Land hat die Möglichkeit seine eigenen Ausnahmen festzulegen.
Die Führerscheine CE und D erfordern alle 5 Jahre eine Verlängerung
Aber erst ab dem 50.Geburtstag, sofern man noch die alte Klasse 2 gemacht hat.
Ausnahmslos alle 5 Jahre nur für die, die ihn ab 1999 gemacht haben.
Trotzdem ist meine eigentliche Frage noch nicht richtig beantwortet.
Denn wenn es wirklich stimmt und trotz EU-Führerschein jedes Land sein eigenes Süppchen kochen kann, dann ist doch auf die EU, mit Verlaub, geschissen.
Zumindest in ihrer jetzigen Form taugt die EU für mich nicht viel.
Ich sehe es ja beruflich bedingt auch noch in vielen anderen Bereichen, da wir viele Kunden im EU-Ausland haben.
Überall läuft es irgendwie anders, keine einheitlichen Regelungen.
Und selbst wenn es diese gibt, werden sie oftmals ignoriert und es wird darauf bestanden, daß man es so macht, wie es die nationalen Behörden jeweils gerne hätten.
Echt zum Kotzen!
Du solltest je nach Land die Rechtslage klären. In Frankreich zum Beispiel gelten Lkw Führerscheine generell auch für Busse wenn der Inhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Frankreich betrifft mich zwar nicht sonderlich, aber trotzdem interessant, hab ich noch nie gehört.
Gilt das dann nur für leere Busse oder dürfen in Frankreich alle Inhaber des LKW-Führerscheins, die älter als 21 sind, auch beliebig viele Personen befördern?
Und könntest du mir bitte die Quelle dieser Information verlinken?
. Als Bus gelten schwere Motorwagen mit mehr 9 Sitzplätzen. Bei Reisebussen begrenzt auf Anzahl der Sitzplätze. Quelle : Code Rousseau.
Ok, aber dürfen jetzt Inhaber des LKW-Scheins, die über 21 sind, in Frankreich auch mehr als 8 Personen befördern? Das geht jetzt für mich aus deiner Antwort noch nicht eindeutig hervor.
Denn große Busse darf ich mit meiner alten Klasse 2 ja auch hier in Deutschland noch fahren, aber eben nur ohne Fahrgäste.
Ok, also ich könnte jetzt theoretisch nach Frankreich auswandern und dort mit meinem LKW-Schein von heute auf morgen vollbesetzte Reisebusse fahren, ohne jemals vorher eine Erlaubnis zur Personenbeförderung gehabt zu haben?
Das fände ich irgendwie schon krass und frage mich andererseits, warum es hier dann so kompliziert und extrem teuer ist, den Busschein zu machen.
Oder Abzocke.
Aber ganz ehrlich, so wie das in Frankreich geregelt ist, finde ich es irgendwie auch nicht optimal.
Ich hätte als Fahrgast kein gutes Gefühl, wenn mich jemand durch die Gegend fahren würde, der vorher nur LKW gefahren ist und keine Erfahrung mit Personenbeförderung hat. Du etwa?
Dass man den Bus als solchen mit dem LKW-Schein fahren darf, ist ja ok.
Wenn man einen LKW beherrscht, bekommt man das auch hin.
Aber eine gründliche Einweisung in Sachen Personenbeförderung sollte zumindest beim Fahrgasttransport schon Voraussetzung sein.
Ich weiss garnicht ob es solche Einweisungen überhaupt gibt. Für einen Taxischein beispielsweise genügt eine Ortskundeprüfung.
Richtig, aber da bewegt man auch nur einen PKW und keinen Bus. Bei der alten Klasse 2 brauchte man ja für den Bus auch einen Personenbeförderungsschein, auch wenn man den Bus leer fahren durfte.
Also irgendwas muss da ja noch zusätzlich vermittelt worden sein.
Ich glaube, jetzt vermischst du ein paar Dinge.
Die Module braucht man nur für die gewerbliche Nutzung.
Privat kann ich mir jederzeit einen LKW ausleihen (z.B. für einen Umzug) und brauche dafür keine Module.
Und warum sollte mein LKW-Führerschein nicht mehr gültig sein, wenn ich diesen 1998 gemacht habe?
Der ist bis zu meinem 50.Geburtstag uneingeschränkt gültig (nur gewerblich braucht man wie gesagt noch die Module) und daran ändert sich auch nichts, wenn man ihn auf den EU-Führerschein umschreiben lässt. Da wird dann nur das Datum angegeben, bis zu dem der Führerschein gültig ist (eben das Datum meines 50.Geburtstags)
Das nennt sich Besitzstandswahrung, weil niemandem was weggenommen werden darf, was er schon mal erworben hat.
Meine Frage bezog sich lediglich auf die Schlüsselnummer 172.