Altbau kaufen ,Heizungsumbaupflicht?

RareDevil  04.02.2024, 18:25

Wie alt ist die Heizung? Also welches Baujahr?

7 Antworten

Muß ich als Neueigentümer trotzdem bis2026 eine neue Heizung einbauen?

Wieso solltest Du das tun "müssen"?
Mir wäre kein Gesetz bekannt, dass Dich dazu zwingt.


RareDevil  04.02.2024, 18:46
Mir wäre kein Gesetz bekannt, dass Dich dazu zwingt.

Tja, EnEV2014 schrieb das schon vor, wenn die Heizung bei Erwerb nach 2002 älter wie 30 Jahre ist. Bei Erwerb vor 2002 musste man mind 8 Jahre schon selbst drin wohnen. Das hat sich beim aktuellem GEG auch nicht geändert. Hier sind noch Sanierungspflichten bei Neuerwerb hinzu gekommen, wie z.B. div Dämm-Maßnahmen, wenn diese noch nicht vorhanden sind...

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mchawk777  05.02.2024, 16:59
@Vegetarian75

Dahin, dass die Ampel mit ihrer Politik - und die öffentlich-rechtlichen Medien, die zu über 95 % links/grün-orientierte Mitarbeiter haben - mit ihrem Wording mit schöner Sicherheit immer mehr Leute Richtung AfD "motivieren" werden.
Sie merken es nicht mal, wenn sie den Bogen überspannen.

Das, was hierzulande passiert, kommt nicht überraschend.

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Vegetarian75  05.02.2024, 17:22
@mchawk777

Ja leider magst du recht haben! Sie merken nicht mal,dass sie mit diesem ganzen Wahnsinn die Firmen und die Menschen ruinieren,tolle Zukunft,Bravo!!

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Heizungsanlagen müssen nach Neuerwerb getauscht werden, wenn sie älter wie 30 Jahre sind. Sprich, bis 2028 darf die Heizung bleiben. Dann muss getauscht werden. Das wird der Schornsteinfeger auch im Auge behalten... Das galt sogar 2014 schon, wie wir gekauft haben. Nun kommt jedoch doe Auflage hinzu, dass die neue Anlage dann nach aktuellen Richtlinien auch erneuerbare Energien berücksichtigen muss. Also bisschen Zeit ist noch, aber bald wird es Euch dann doch treffen...


Frage1997407  04.02.2024, 19:39

Warum muss sie dan getauscht werden? ist ja kein Neuerwerb

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RareDevil  04.02.2024, 20:38
@Frage1997407

Was ist denn für Dich ein Neuerwerb, wenn nicht der Kauf eines Hauses? Gleiches gilt sogar bei Erbschaft/Schenkung, nicht nur beim Kauf....

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Frage1997407  04.02.2024, 20:54
@RareDevil

Gut, sofern die Heizung älter ist als 30 Jahre, sonst kann sie bleiben. Und weshalb muss die Heizung ab 2028 getauscht werden?

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RareDevil  04.02.2024, 21:11
@Frage1997407

Weil sie dann 30 Jahre alt wird.. Es gab noch eine Vorraussetzung in der damaligen EnEV2009, wenn man bereits 8 Jahre drin wohnte, und was mit "vor 2002 erworben" Aber das trifft beides nicht zu. Selbst 1028 wären die 8 Jahre nicht gegeben. Und das gilt glaube au h nur in Verbindung mit 2002 damals. So genau hab ich da nicht mehr nachgelesen. Und im GEG ist soweit ich weiß auch davon keine Rede mehr. Kannst ja selbst mal nachlesen. Sind ja öffentliche Infos. Meine Heizung wird erst 2044 30 Jahre alt, dann wird es für mich evt wieder interessant. Daher hab ich mich aktuell nicht in alles eingelesen.

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RareDevil  04.02.2024, 21:20
@Frage1997407

Konkret steht aktuell zur Sanierungspflicht auf Infoseiten, wenn die Heizung bereits älter wie 30 Jahre ist. Ausgenommen sind aber sogar Brennwertkessel, selbst wenn die älter sind. Da müsste man wahrscheinlich das komplette GEG mal quer lesen, was nach 4 Jahren ist, wenn dann die Heizung älter wie 30 Jahre wird. Oder bei Fachleuten (Schornsteinfeger, Heizungsfirma, Energieberater) mal frage . Die sollten es genau wissen

Meine Heizung war 2014 schon 35 Jahre bei Erwerb. Ich musste sowieso da schon tauschen.

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RareDevil  04.02.2024, 21:29
@Frage1997407

Auf der folgenden Seite steht es etwas konkreter.

https://www.heizung.de/ratgeber/modernisierung/enev-heizkessel-nach-30-jahren-tauschen.html

Demnach darf eine Heizung bleiben, wenn man vor Feb.2002 schon im besitz des Haus ist und drin wohnt, egal welches Alter die Heizung hat. Oder es muss ein Brennwert- bzw Niedertemperaturgerät sein. Sonst muss sie immer getauscht werden, wenn sie älter wie 30 Jahre wird .

Bedeutet für die Ölheizung hier von 1998 wohl dann, dass sie auch 2028 bleiben darf, wenn sie funktioniert, und mind eine Niedertemperaturheizung oder ein Brennwertgerät ist so verstehe ich das zumindest.

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Es gibt keine Heizungsumbaupflicht, wo hast du das her?

Du musst sie austauschen wenn sie kaputt geht, aber du musst keine funktionierende Heizung umbauen.


mchawk777  04.02.2024, 18:11

Die Frage ist viel mehr, ab wann man die Geschichte mit den "60% aus regenerativen Energien" beachten muss. Bei Reparaturen jedenfalls nicht.

Ob der Austausch der zentralen Brenneinheit aber als Reparatur oder "neue Heizung" zählt (auch bei Gas), nun ... da habe ich lediglich "die einen sagen so - die anderen sagen so"-Antworten gehört. 🤷‍♂️

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jort93  04.02.2024, 18:14
@mchawk777

Naja, weiß man erst wenn es Gerichtsentscheidungen dazu gibt, wie es interpretiert wird

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mchawk777  04.02.2024, 18:19
@jort93

Ich befürchte, Da wirst Du recht behalten - UND: Ich hoffe, dass meine Heizungen bis dahin durchhalten werden.

Vor ca. 20 Jahren waren ja Gasheizungen der große Sch**ß - und jetzt wird alles über den Haufen geworfen und als Hauseigentümer hat keine oder nur sehr geringe Planungssicherheit in die Zukunft.
Wer sagt denn, dass in 10-20 Jahren nicht wieder eine Wendehals-Kehrtwende kommt. 🤷‍♂️

Solche Kapriolen sorgen auch nur dafür, dass z. B. die Mietpreise steigen werden - irgendwo muss das Geld ja herkommen - und da werden halt Mieterhöhungen bis aufs Letzte ausgereizt.

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RareDevil  04.02.2024, 18:47
Es gibt keine Heizungsumbaupflicht, wo hast du das her?

EnEV2014 schrieb das schon vor, das neue GEG geht nochwas weiter mit zusätzlichen Maßnahmen...

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So viel ich weiss kannst du die Heizung so übernehme und auch so lange halten wie sie läuft. Erst beim Austausch der Heizung wird es schwierig.


RareDevil  04.02.2024, 18:48

Nope... Schon lange nicht mehr bei Neuerwerb... War 2014 schon als Regel, hat mich da schon getroffen, da Heizung älter wie 30 Jahre...

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Ja, bei Verkauf muss leider eine neue Heizung rein. Nur die Altbesitzer die darin auch wohnen dürfen die alte weiter nutzen. Wenn sie vermieten muss auch eine neue rein.