Als zeuge vorgenommen werden?

3 Antworten

A

Ein Zeugnisverweigerungsrecht hast Du bei Verwandten in gerader Linie, also Eltern, Großeltern und Kinder. Bei einem Cousin ist das nicht der Fall. Du musst also aussagen. Vor der Aussage als Zeugin musst Du darüber belehrt werden, wann Du ein Zeugnisverweigerungsrecht hast und dass Du nicht aussagen musst, wenn Du Dich selbst damit belastest.

Dein Cousin darf in eigener Sache lügen bis sich die Balken biegen, was er allerdings straflos nicht kann, ist jemanden anderen einer Straftat zu bezichtigen durch unwahre Angaben.


633Uwe 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 19:06

Das mit dem 2 Abschnitt verstehe ich nicht, kannst du das bisschen erklären so das ein junger Mensch es intellektuell versteht?

Bergfex49  04.09.2024, 19:25
@633Uwe

Dein Cousin braucht sich als Angeklagter nicht zur Sache zu äußern. Wenn er sich irgendwie rausreden will (großer Unbekannter der Täter oder so) darf er das straflos. Was er allerdings nicht darf, ist Dich zu beschuldigen, dass Du es warst und nicht er. Damit würde er sich strafbar machen.

Vorsicht:

Wer absichtlich falsch aussagt, damit jemand Anderes nicht belangt werden kann, begeht strafbare Strafvereitelung.

Woher ich das weiß:Hobby

Wenn das Gericht Dich sehen und deine Ausage will, musst! Du hin. Kein Wenn, kein Aber, kein Mein Cousin. Du musst hin.