Als zeuge vorgenommen werden?
Hey, also ich wollte nochmal nachfragen. Ich fass die Geschichte erstmal kurz. Ich und mein cousin haben einen Fehler begangen und haben ein Diebstahl begangen. Es war 115€ wert. Ich habe alles hinter mir und meine fall wurde geschlossen. Sie tuen nichts bei mir und haben mir noch Gnade erwiesen. Bei ihm anscheinend nicht warum klärt sich glaube ich gleich. Aufjedenfall werde ich als Zeuge nach Koblenz eingeladen. Das Amtsgericht Koblenz will das ich zum Termin hinfahre. Nur ich will das garnicht und will auch nichts mehr damit zu tuen haben. Ich hab mal mein cousin gefragt was er ausgesagt hat. Er hat die Geschichte geändert und hat es sozusagen "nur in meine Schuhe geschieben". Das Amtsgericht will glaube ich das ich zum Termin erscheine weil wir zwei unterschiedliche Aussagen haben nicht wahr? Aber das problem ist ich hab meiner familie schon genug leid getan und meine mutter kann eigentlich auch nicht weil sie arbeiten muss und sie kann sich auch eigentlich nicjt frei nehmen. Und ich muss ja dort mit einem Erziehungsberechtigten dort hin kommen. Vorallem kann ich selber nicht mal weil ich arbeiten muss. Wenn es wirklich nicht so ist das es wegen den 2 Aussagen ist weil sie unterschiedlich sind warum werde ich dann eingeladen??
Wird mein Fall dann wieder geöffnet weil dann die Aussagen nicht stimmen oder so? Es steht dann ja Aussage gegen Aussage? Ich hoffe mir kann jemand sagen das mein Fall nicht mehr geöffnet werden kann oder etwa doch??
Und weiß jemand wie man einen Ausweg herausfindet nicht hin gehen zu wollen weil man die Sache schon abgeschlossen hat und man sein cousin das selber machen lassen soll weil man eigentlich nichts mehr mit der Sache und mit ihm nichts mehr zu tuen haben will?
Ich bitte um Aufklärung.
3 Antworten
A
Ein Zeugnisverweigerungsrecht hast Du bei Verwandten in gerader Linie, also Eltern, Großeltern und Kinder. Bei einem Cousin ist das nicht der Fall. Du musst also aussagen. Vor der Aussage als Zeugin musst Du darüber belehrt werden, wann Du ein Zeugnisverweigerungsrecht hast und dass Du nicht aussagen musst, wenn Du Dich selbst damit belastest.
Dein Cousin darf in eigener Sache lügen bis sich die Balken biegen, was er allerdings straflos nicht kann, ist jemanden anderen einer Straftat zu bezichtigen durch unwahre Angaben.
Dein Cousin braucht sich als Angeklagter nicht zur Sache zu äußern. Wenn er sich irgendwie rausreden will (großer Unbekannter der Täter oder so) darf er das straflos. Was er allerdings nicht darf, ist Dich zu beschuldigen, dass Du es warst und nicht er. Damit würde er sich strafbar machen.
Vorsicht:
Wer absichtlich falsch aussagt, damit jemand Anderes nicht belangt werden kann, begeht strafbare Strafvereitelung.
Wenn das Gericht Dich sehen und deine Ausage will, musst! Du hin. Kein Wenn, kein Aber, kein Mein Cousin. Du musst hin.
Das mit dem 2 Abschnitt verstehe ich nicht, kannst du das bisschen erklären so das ein junger Mensch es intellektuell versteht?