Als Zahnarzt weiter im Rettungsdienst als RS arbeiten?
hey die Frage ist jetzt etwas speziell das Problem ist nur, ich kenne niemanden bei dem die gleiche Situation zutrifft und auch niemanden der mir das sagen könnte. Vielleicht gibt es ja hier wen, der davon schon mal gehört hat? Vor und während meines Studiums bin ich als RS beim DRK gefahren. Jetzt nach meinem Zahnmedizinstudium weiß ich nicht ob das weiter so einfach möglich ist. Was mache ich in einer Notfallsituation Anaphylaxie, Herzinfarkt, Lungenembolie, Krampfanfälle, wenn der Patient Antikonsvulsiva oder Opioide, Blutdrucksenker benötigt, die ich als RS nicht verabreichen darf, als Zahnarzt aber schon? Stellt das eine Kollision der Kompetenzen dar? Am Ende heißt es Patient ist verstorben wieso wurden die erforderlichen Notfallmedikamente nicht verabreicht?
3 Antworten
Schwere juridtische Fragestellung. Ich würde dir dringend empfehlen, mit dieser Fragestellung einen Fachanwalt für Medizinrecht zu konsultieren.
Ein Zahnarzt ist ja jetzt kein approbierter Humanmediziner und nur zur Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt. Die Ausübung der Zahnheilkunde, fällt nicht unter die Bestimmungen des Heilpraktikergesetzes (HeilprG). Das Zahnheilkundegesetz ist ein eigenes Gesetz. Auf der anderen Seite, ist auch ein Zahnarzt dazu berechtigt, verschreibungspflichtige Arzneimittel und auch Betäubungsmittel zu verabreichen und zu verschreiben. In der Notfallrettung, ist man als Rettungssanitäter ja immer zusammen mit einem Notfallsanitäter unterwegs und dieser, darf in einem begrenzten Umfang eigenverantwortlich die Heilkunde ausüben, nach §2a Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und nach den standardisierten Arbeitsanweisungen (SAA-/ SOP) der örtlich verantwortlichen ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) oder anderer entsprechend verantwortlicher Ärzte. Eigenverantwortlich tätig ist man als Rettungssanitäter ja ausschließlich im Bereich des qualifizierten Krankentransportes und hier würde eine Verabreichung von Notfallmedikamenten bereits schon an deren nicht- Verfügbarkeit auf den KTW scheitern. Man kann sich, auch wenn man rechtlich hierzu berechtigt ist, ja keine Medikamente aus dem Ärmel schütteln.
Mfg
Ja, bitte. Nachträglich ist mir allerdings auch noch aufgefallen, dass man es natürlich auch im Rettungsdienst mit zahnmedizinischen Notfällen zu tun bekommen kann und dafür, ist halt nunmal ein Zahnarzt der absolute Profi Nummer 1 und kein Notfallsanitäter und streggenommen auch nicht der Notarzt. Das sehe ich dann schon als juristisch problematisch an, wenn man als Rettungssanitäter angestellt und auch nur als solcher versichert ist, jedoch dann eigentlich die Zahnheilkunde ausüben müsste. Das Problem sehe ich hier hauptsächlich auf der versicherungsrechtlichen Seite, da du zur Zahnheilkunde an sich ja berechtigt, jedoch als RS nicht dafür versichert bist.
Mfg
Ist ja nicht nur bei Zahnmedizinischen Notfällen, das betrifft ja z.b. auch Kieferbrüche, Pfählungsverletzungen im Wangen und Mund Bereich usw. gibt einige Sachen die frage ist halt ob es sich darauf beschränkt, es gibt ja Fälle wo Medikamente gegeben werden müssen die der Notsan nicht geben darf ich aber schon, wie siehts dann aus?
Ja, schwere juristische Frage halt wie eingangs erwähnt. Das kommt vielleicht mitunter auch auf den Bereich an. Hier bei uns, darf ein Notfallsanitäter alles geben, was auf den RTW's an Notfallmedikamenten vorhanden ist und für alles Andere gilt, das man es sich nicht aus dem Ärmel schütteln kann. Nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Länder, ist auf jeden Fall der NotSan der Verantwortliche auf dem RTW, egal über welche medizinischen "Nebenqualifikationen" der Rettungssanitäter verfügt. Auf der anderen Seite, existiert halt eine bundesweite gesetzliche Hilfeleistungspflicht gemäß §323c Strafgesetzbuch (StGB) und im Dienst auch noch gemäß §13 StGB die Garantenstellung. Hier gilt im Verhältnis RDG des Landes und bundesgesetzliche Hilfeleistungspflichten halt wieder der Artikel 31 des Grundgesetzes (GG): "Bundesrecht bricht Landesrecht". Ich würde wie erwähnt raten, mit einem Fachanwalt für Medizinrecht über diese Thematik zu sprechen. Mfg
Es würde mich interessieren was das Ergebnis mit dem Anwalt war 😄
Ach dafür geb ich kein Geld aus😅beim Anwalt
Das solltest du mit der Organisation klären, welche dich anstellt. Als Arzt bist du für andere Handlungen zugelassen und versichert, auch wenn du nicht ausgewiesener Notarzt bist.
Du hast einen Studienabschluss als Arzt, schliesslich waren auch die ersten Jahre identisch. Oder sehe ich das falsch?
Du kommst aus der Schweiz oder? Also bei uns sind das zwei getrennte approbationen ich weiß nicht wie das bei euch ist. Wir dürfen uns aufjedenfall nicht als "Arzt" bezeichnen hier
Das solltest Du mit der Organisation klären, für die Du fährst/fahren willst.
Ich glaube nur dass das selbst nicht so richtig Klarheit herrscht über die rechtliche läge
Wirklich eine sehr differenzierte und hilfreiche Antwort🙈Das sind wirklich gute Punkte die du angesprochen hast. Vielen Dank