Als Schwangere Recht auf Homeoffice?
Ich bin schwanger und arbeite derzeit im Homeoffice, zum einen wegen meiner übermäßigen Übelkeit (Hyperemis gravidarum) und zum anderen um mich weitestgehend vor Corona zu schützen. Kann mein Chef verlangen, dass ich wieder im Großraumbüro arbeite oder habe ich als Schwangere weiterhin ein Recht auf die Arbeit im Homeoffice? Im Büro habe ich deutlich weniger als 1m Abstand zu meinen Kollegen/Kolleginnen. Oft teilen wir uns sogar einen Schreibtisch.
3 Antworten
Du hast kein REcht auf Home Office.
Dein Arbeitgeber muss eine GEfahrenbeurteilung durchführen. Wenn diese keine Gefährdung ergibt, dann kann er dich auch wieder im Büro einsetzen.
Sollten GEfährdungen ausgemacht werden, so muss der Chef prüfen, ob er diese abschaffen kann oder dich anderweitig gleichwertig einsetzen kann (z.B. im Homeoffice) oder er muss ein Beshcäftigungsverbot aussprechen.
Ich weiß nicht, wie es momentan mit Corona aussieht. Eigentlich gilt Corona - zumindest in der Frühschwangerschaft - nicht als gefährlicher für eine werdende Mutter. Es wird also eher nicht der Grund sein. Dazu bin ich aber nicht ausreichend informiert. Für meinen Betriebsarzt war es kein Grund, da es ja auch nicht zum Arbeitsplatz gehört. Für den Arbeitgeber hat es sicherlich auch mit eine Rolle gespielt, ich bin aber aus anderen Gründen im BV. Denn auch vor Corona wurden bei uns alle Schwangeren ins BV gesetzt.
Das muss dein Arbeitgeber sowieso machen. Das ist seine Pflicht, sobald du die Schwangerschaft verkündest. Darauf hast du keinen Einfluss. Sollte das Ergebnis stark von deinem Empfinden abweichen und du Angst haben, dann wäre deein Frauenarzt der nächste Ansprechpartner, der dann noch etwas "Druck" ausüben kann.
Das gehört nicht zum Schwangerschaftsschutz. Denn es besteht kein Zusammenhang zur Schwangerschaft. Was du ja auch selbst eigentlich siehst, du suchst die Schwangerschaft nur als Vorwand für etwas anders Motiviertes.
PS: mit der Angst ist das so eine Sache: wenn du niemals am eigenen Leib erfährst, dass du draussen keine Angst haben musst, kann die Angst im Prinzip ewig bleiben. Und du mit ihr noch ins Grab kommen.
Man muss sich an die Quelle, den Angstauslöser, begeben und an sich erfahren, dass man keine Angst haben muss, um sie loszuwerden.
Ich habe bereits einen schweren Corona Verlauf im Jahr 2020 hinter mir, kaum Antikörper und dementsprechend Angst mein Ungeborenes und mich erneut zu gefährden. Ich denke nicht, dass es Ihnen zusteht über meine Angst zu urteilen oder nicht.
Ich habe nicht geurteilt.
Du hast eine Frage nach Recht und Gesetz gestellt. Ich sie dir beantwortet.
Aber du kannst es gerne auf eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Auf die Du dich nur mit ausgewählten Wunschantworten vorbereitet hast. Mir persönlich ist das egal.
Da wird dann über dich geurteilt werden.
Bitte markiere deine Fragen in Zukunft deutlich, dass du nur bestimmte Wunschantworten akzeptierst. Und welche das ist. Ich belästige niemanden mit unerwünschten Wahrheiten.
Guten Abend!
In dem Fall würde aber eventuell ein gesundheitliches Beschäftigungsverbot greifen. Dafür wäre dein behandelnder Arzt zuständig. Mit deinem Arbeitgeber hat da nichts zu tun. Er beurteilt ja nur die GEfahrenlage im Betrieb unabhängig von deinem Gesundheitszustand. Bist du geimpft? Wenn nein, so solltest du das - falls möglich - dringendst nachholen. Mehr Schutz für dich und dein Baby.
Was für eine absurde Antwort. Ich kann mich nicht entsinnen, dass ich in meiner oben gestellten Frage nach einer psychologischen Analyse meiner Ängste gefragt hatte.
Für die rechtliche Antwort bedanke ich mich besonders herzlich.
Auch auf eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung hatte ich nie angespielt, daher frage ich mich woher die zynische Art Ihrerseits kommt.
Ich hatte eine simple Frage gestellt auf die ich Rat suchte und auch von anderen Mitgliedern erfolgreich erhielt.
Ich bin genesen und selbstverständlich geimpft und geboostert.
Evtl. ist ein individuelles Beschäftigungsverbot möglich. Dazu bedarf es einer Gefahrenbeurteilung durch deinen Arbeitgeber. Du kannst doch auch an den betriebsrat wenden.
Nein das möchte ich auf keinen Fall! Ich arbeite sehr gerne und möchte definitiv bis zum Mutterschutz weiterhin arbeiten, nur aus besagten Gründen vorwiegend im Home Office, da ich mich dort einfach wohler und sicherer fühle.
Genau das bewirkt ein individuelles beschäftigungsverbot. Es beinhaltet nicht, dass du nicht mehr beschäftigt bist.
Oh das wusste ich nicht. Vielen Dank für die Info!
Vielen Dank für die Antwort. Sofern mein Arbeitgeber mich wieder im Büro einsetzen möchte, werde ich eine Gefahrenbeurteilung durchführen lassen.