Als Heilpraktiker in die Schweiz?
Ich habe gelesen, dass man als deutscher Heilpraktiker grundsätzlich in die Schweiz kann, hierfür jedoch eine zusätzliche eidgenössische höre Fachprüfung zum Heilpraktiker ablegen muss. Ist das dann alles? Und braucht man diese Prüfung nur, wenn man eine Praxis eröffnen möchte oder um generell dort als Heilpraktiker tätig zu sein?
Im Internet steht geschrieben, dass die erforderlichen Bedingungen von Kanton zu Kanton verschieden sind..? Ich brauche jedoch natürlich einen Anhaltspunkt, ob dies generell möglich ist, eine eigene Praxis in der Schweiz zu eröffnen oder ob hierfür weitere Voraussetzungen von Nöten sind bzw. ob dies überhaupt möglich oder extrem erschwert ist..?
Viele Grüße und danke im Voraus!
3 Antworten
Die Prüfung brauchst du auf jedenfall um in der Schweiz als Heilpraktiker praktizieren zu dürfen, egal ob mit oder ohne Praxis. Die Prüfung ist auch nicht ohne und nicht jeder besteht diese. Zudem brauchst du eine Bewilligung zur Titelführung.
Und dann ob noch was weiteres benötigt wird kommt wirklich auf den Kanton an. Hier ist zb das Merkblatt vom Kanton Zürich: https://www.zh.ch/de/gesundheit/gesundheitsberufe/nichtaerztliche-komplementaermedizin.html
Heilpraktiker gehoert zu den reglementierten Berufen. Du musst deine Ausbildung erst anerkennen lassen, bevor du arbeiten darfst. Hier findest du weiterfuehrende Infos. https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/diploma/anerkennungsverfahren-bei-niederlassung/reglementierte-berufe.html
Um als Heilpraktiker in der Schweiz arbeiten zu können, müssen Sie einen Schweizer Heilpraktiker-Abschluss nachweisen und bestimmte Genehmigungen erhalten. In der Schweiz ist es nicht möglich, eine deutsche Heilpraktikerlizenz zu beantragen.