Als Deutscher zu Besuch in Deutschland, wann anmelden?
Ich bin Deutsch/ deutscher Staatsbürger aber wohne im EU-Ausland. Möchte im Dezember und Januar in Deutschland mir eine Wohnung auf Zeit mieten (2 Monate). Geht das ohne die Pflicht sich in Deutschland anmelden zu müssen?
Ich lese was von ''Nach 6 Wochen anmelden'', manchmal ''nach 3 Monaten''
Finde nur widersprüchliche Aussagen im Netz.
Kann mir jemand helfen?
2 Antworten
Ja, das geht. Du musst dich als im Ausland Lebender nur anmelden, wenn du in Deutschland eine Wohnung fuer mehr als 3 Monate beziehst. Dann aber innerhalb von 14 Tagen ab Ablauf der 3 Monate.
Vorausgesetzt allerdings, du bist in Deutschland nicht mehr gemeldet. Wenn du aber an einem anderen Wohnort in Deutschland bereits gemeldet bist, musst du dich erst anmelden, wenn du eine weitere Wohnung fuer mehr als 6 Monate beziehst.
Siehe dazu BMG § 27 Absatz 2.
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Selbstverstaendlich gibt es eine gesetzliche Meldepflicht. Geregelt ist dies in den §§ 17 bis 32 des Bundesmeldegesetzes.
Mit dem Freizuegigkeitsrecht von Unionsbuergern (dein Link) hat das hingegen ueberhaupt nichts zu tun.
dann mache es . der langzeiturlauber braucht das nicht er behält ja seine heimatadresse
Sicher? Ich bin nicht gemeldet in D...darf ich 2 Monate am Stück zu Besuch da sein?
Hinsichtlich der Meldepflicht wuerde das rein gar nichts aendern.