Als Azubi Arbeitsmatrial - Steuer absetzen?
Hallo Zusammen,
ich befinde mich im 1. Ausbildungsjahr zur Pflegefachkraft und habe mir zu Übungszwecken für 300€ eine Krankenpflege-Übungspuppe bestellt, an der ich die nächsten 3 Jahre verschiedene pflegerische Maßnahmen durchführen kann.
Gibt es irgendwie die Möglichkeit, einen kleinen Teil von diesem Geld wiederzubekommen? So wie Musiklehrer an Schulen auch Geld für ein Klavier wiederbekommen?
LG und Danke schonmal!
4 Antworten
Grundsätzlich stellt diese Puppe Werbungskosten dar und können natürlich steuerlich angesetzt werden.
Aber nein, es werden keine Werbungskosten erstattet. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen senken nur dein zu versteuerndes Einkommen und reduzieren dadurch deine Steuerlast.
Unterstellen wir mal das du 2.000€ Entfernungspauschale hast
Die Entfernungspauschale wird als Werbungskosten von deinen Einkünften abgezogen und der verbleibende Betrag wird dann versteuert. Hättest du also ohne ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000€, so wären es mit Entfernungspauschale 28.000€ auf die du Steuern zahlen müsstest.
Je nach Höhe des Einkommens variiert der Steuersatz. Als Durchschnittsverdiener kann man grob mit einem Grenzsteuersatz von 30% rechnen. Die Steuerersparnis beträgt dann also ca 30% der Werbungskosten.
Die Frage ist nur ob es sich lohnt, hast du keine Lohnsteuer gezahlt lohnt es sich nicht.
Ich gehe mal davon aus, dass du als Azubi so wenig verdienst, dass du gar keine Lohnsteuer zahlst. Von 0€ kannst du nichts absetzen.
Nur wenn du Lohnsteuer zahlen würdest. Dann könntest du das "absetzen", zahlst du keine Steuern, dann nichts
Eigentlich nicht.
Freibetrag für Werbungskosten beträgt ungefähr 1100€. Wenn du noch Fahrtkosten dazu hast.
Hm so gesehen aber ja, durch den Freibetrag