Alkoholverbot für fahranfänger?
Ich mache grade meinen führerschein und habe gelernt, dass ich bis ich 21 bin ein alkoholverbot gilt. Gilt das nur wenn ich fahre, oder generell? Also z.B. wenn ich mit den öffis fahre.
8 Antworten
Du kannst auch so besoffen sein wie du willst wenn die ein nüchterner Kumpel im Auto mitnimmt. Oder auch gerne mit 1,0 Promille im Bus mitfahren.
Kritisch wirds nur wieder wenn du aufs RAd steigst: Da dann ab 1,1 Promille, bei Gefärhdung auch schon eher
Als Fahrzeugführer bis Vollendung des 21.Lebensjahr und während der Probezeit.
Gesetzliche Grundlage dazu findest Du im StVG § 24c:
Natürlich bezieht sich das Alkoholverbot nur auf deine Tätigkeit als Fahrer. Du darfst keinen Alkohol in deinem Blut haben, wenn du fährst, bis du 21 Jahre alt bist.
Du darfst keinen Alkohol in deinem Blut haben, wenn du fährst, bis du 21 Jahre alt bist.
Oder während der Probezeit.
wenn du fährst, bis du 21 Jahre alt bist.
Oder bis die (ggf. auch verlängerte) Probezeit abgelaufen ist. Je nachdem was zuletzt erreicht wird.
Das gillt, wenn du selber das Fahrzeug fährst bzw wie der Fahrlehrer sagt "Das Kraftfahrzeug führst"
Wenn du Beifahrer bist oder in den Öffis kannst du stramm wie ein Spanngurt sein und es juckt keinen.
Das gilt auch fürs fahrrad. dadurch kannst du auch ne sperre bekommen oder den schein verlieren und wenn du dich extremm dumm anstellst auch als fußgänger
Kann einem Fußgänger der Führerschein entzogen werden? Ja, die Pappe kann man auch verlieren, wenn man nur zu Fuß im Straßenverkehr unterwegs ist. Fällt ein betrunkener Fußgänger dermaßen auf, dass ihn die Polizei kontrolliert, kann ihm sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden – sofern er eine besitzt.
Gib bei google einfach ein: führerschein als fußgänger verlieren" und dir wird dieser text als erstes angezeigt
https://www.alkoholtester-infos.de/fuehrerscheinentzug-bei-fussgaengern/
Und bestimmten Umständen schon.
Unter bestimmten Umständen ist der Himmel auch morgen grün...
Ja, auch das kann passieren. Ändert nichts daran dass deine Aussage
Nein, als Fußgänger kann man den Schein nicht verlieren.
in dieser Absolutheit falsch ist.
Es gilt eine Promillegrenze von 0,0 beim Autofahren in den ersten 2 Jahren. Was du daneben machst ist den Behörden egal.
in den ersten 2 Jahren.
Nicht direkt, die gilt für alle U21 und für alle in der Probezeit.
das klingt aber sehr nach Österreich und ned nach deutschland
Ja echt, also wenn ich mit 18 meinen Führerschein mache und dann 2 Jahreprobezeit vorbei sind und ich 20 bin, dann gilt das bis 21?
Ja, dass gilt bis zum 21. Geburtstag.
In §24c Abs. 1 StVG heißt es wie folgt: " Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht."
dann gilt das bis 21?
Genau.
Und wenn du erst mit 25 deinen Führerschein machst gilt das bis du 27 bist. (Vorausgesetzt die Probezeit wird nicht verlängert)
Mein Beitrag? Ne, das ist die Rechtslage in Deutschland nach §24c Abs. 1 StVG
ja gut zu wissen. ist jetzt eh zu spät weil ü21 aber hätte man mich damals erwischt wäres doof gelaufen
Für Fahrer unter 21 auch. Heißt, wer mit 17 den Führerschein macht, muss trotzdem 4 Jahre warten, bis er leicht alkoholisiert fahren darf, auch wenn die Probezeit vorbei ist.
Es gilt eine Promillegrenze von 0,0 beim Autofahren in den ersten 2 Jahren.
Vorsicht!
- Gilt das beim Führen jedweden Kraftfahrzeugs
- Gilt das während der gesamten Probezeit (bei Verlängerung derselben eben auch mal 4 Jahre)
- Gilt das für jeden Kraftfahrer unter 21
Nein, als Fußgänger kann man den Schein nicht verlieren.