Ali ein prophet?

4 Antworten

Der letzte Prophet im Islam ist Muhammad. Es gibt keinen weiteren. Ali ist der Cousin des Propheten Muhammad. In der Schia gilt er als erster Imam, der die Nachfolge nach dem Tode Muhammads antritt. Ali ist kein Prophet. Das zeigen auch folgende Überlieferungen:

Ja’far As-Sadiq (a.) berichtete, dass Imam Ali (a.) sagte: „Gott erschuf kein Wesen, das besser als Muhammad (s.) ist.” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 1, Seite 44, Hadith 2]

und

Jabir berichtete, dass Imam Al-Baqir (a.) sagte: „Gottes Gesandter (s.) ist besser als Ali (a.).” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 2, Seite 74, Hadith 3]

Für Sunniten hingegen spielt Ali eine untergeordnete Rolle. Sunniten folgen sogenannten Kalifen, die sogar Ali bekämpft haben. Das sollte man sich vor Augen führen: Ali ist ein Verwandter des Propheten Muhammad und Sunniten folgen machtbesessenen Kalifen, die Ali bekämpft haben. Damit stellen sie sich letztlich auch gegen den Propheten Muhammad, da Muhammad die Muslime aufgefordert hat Ali zu folgen. Sunniten handeln hier unislamisch.

Ali ist für Sunniten und Shiiten der Cousin vom Propheten Mohammed. Er ist ein Imam.

Für Shiiten und Aleviten hat er einen höheren Stellenwert als bei Sunniten, aber in allen 3 Fällen ist er KEIN Prophet.

Sunniten - Schiiten ...

Die verschiedenen Glaubensrichtungen des Islam und die Rechtsschulen sind sich ja selbst uneins.

Aus den regionalen Zentren früher Jurisprudenz bildeten sich in den ersten islamischen Jahrhunderten Rechtsschulen (madhahib, sing. madhhab) heraus, die sich methodisch wie dogmatisch unterschiedlich stark voneinander unterschieden. Vier von ihnen erwiesen sich als dauerhaft und erkannten sich schließlich gegenseitig an. Es sind dies die vor allem in Nordafrika vorherrschende malikitische, die hauptsächlich in den ehemaligen osmanischen Provinzen und in Zentralasien maßgebliche hanafitische, die insbesondere in Indonesien dominierende schafiitische und die vor allem in Saudi-Arabien in Gestalt des Wahhabismus wiedererblühte hanbalitische Rechtsschule. Neben diesen sunnitischen Rechtsschulen stehen die Rechtslehren der schiitischen Glaubensrichtungen, die als eigenständige Rechtsschulen betrachtet werden können.

Heute besteht die Tendenz, allgemein acht madhāhib als rechtmäßig anzuerkennen:

  • vier sunnitische, nämlich Hanafīya, Mālikiya, Schāfiʿīya und Hanbalīya,
  • zwei schiitische, nämlich Dschaʿfarīya und Zaidīya
  • die Ibādīya und
  • die Zāhirīya

Gestritten wurde über den sogenannten Qunūt, ein spezielles Bittgebet um göttliche Gnade und Rechtleitung, und die Frage, ob er beim Morgengebet Pflicht ist. Während Schafiiten und Malikiten dies bejahen, meinen Hanafiten und Hanbaliten, dass er abrogiert sei, und lehnen ihn ab. Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, ob die Basmala am Anfang der Fātiha laut gelesen werden muss oder nicht. Während Hanafiten und Hanbaliten dies ablehnen, wird die laute Lesung von Schafiiten befürwortet. Malikiten lassen sie ganz weg. Unterschiedliche Auffassungen existieren hinsichtlich der Handhaltungen beim Gebet. Während zum Beispiel nach der Mehrheit der Madhāhib der Betende bei der stehenden Position (qiyām) nach dem beim Eintreten in den Weihezustand die Arme vor den Körper legen soll, lassen die Malikiten und die Schiiten der dschaʿfaritischen Richtung die Hände nach unten hängen.

Unterschiede gibt es bei den Dingen, die dem Gebet vorausgehen, dem Gebetsruf und der rituellen Reinigung. Die Schiiten fügen sowohl beim Adhān als auch bei der Iqāma die beiden Formeln Ašhadu anna ʿAlīyan walīyu Llāh („Ich bezeuge, dass Ali der Statthalter Gottes ist“) und Ḥaiya ʿala ḫayri l-ʿamal („Eilt zur besten Handlung“) ein, während die sunnitischen Lehrrichtungen diese Formeln ablehnen. Schafiiten, Hanbaliten und Mālikiten rezitieren bei der Iqāma den Takbīr nur zwei Mal und die Schahāda ein Mal, während die Hanafiten und die Schiiten die Anzahl dieser Formeln wie beim Adhān verdoppeln.

Was die rituelle Reinigung vor dem Gebet anlangt, so ist es nach Auffassung der vier sunnitischen Lehrrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, anstelle des Waschens der Füße die Schuhe zu überstreichen, während die dschaʿfaritische Lehrrichtung diese Praktik ablehnt. Nach Auffassung der Schafiiten erfordert die rituelle Reinigung eine eigene Absichtserklärung, während die Hanafiten diese nicht für notwendig halten.

Umstritten sind die Tarāwīh-Gebete. Während die sunnitischen Lehrrichtungen sie befürworten, werden sie von den schiitischen Madhāhib abgelehnt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Madhhab