Akteneinsicht mit Aktenzeichen bei der Polizeihamburg?

4 Antworten

Akteneinsicht in die Ermittlungsakte regelt § 406e Stpo:

"..§ 406 e Abs. 1 StPO bestimmt, dass der durch eine Straftat Geschädigte oder Verletzte durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht in die Ermittlungsakte gegen den Beschuldigten und auch Einsicht in Beweismittel nehmen darf, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Staatsanwaltschaft oder (nach Anklageerhebung) Gericht haben nach pflichtgemäßem Ermessen über den Antrag auf Akteneinsicht zu entscheiden. Soweit überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder anderer Personen entgegenstehen, kann die Akteneinsicht gemäß § 406 e Abs. 2 StPO versagt werden. Regelmäßig wird sie gewährt..."

Unter Umständen kann auch dem Verletzten der nicht durch einen Anwalt vertreten ist Einsicht unter Aufsicht gegeben werden.

Akteneinsicht bekommt nur ein Anwalt. Du als Privatperson nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Dafür musst du einen Rechtsanwalt beauftragen.

lg

Wie denkst du bitte funktioniert Akteneinsicht? Du gehst auf die Website und siehst dann dort alles nur weil du ein Aktenzeichen hast?

Du meldest dich bei der zuständigen Polizeidienststelle, beantragst dort möglichst schriftlich Akteneinsicht, wartest ab und irgendwann wirst du dann auf die Wache eingeladen wo du nach Identifizierung die Akte zum Teil sehen darfst.


RandomUser401 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 17:02

Warum hat mir die Polizei am Unfallort gesagt ich soll einfachdas Aktenzeigen eingeben und dann sehe ich alles??

Jurafuchs  13.09.2024, 17:04
@RandomUser401

Online kriegst du vielleicht ein paar Infos zum Unfallgegner... Das ist aber keine Akteneinsicht.