Affäre mit dem Fahrlehrer 🚗?

5 Antworten

ja hier, ich. Ich hatte damals n Freund, mit dem es nicht gut lief und von dem ich mich dann auch getrennt habe. Er war verheiratet mit Kind und bereits davor einmal geschieden. Es ging lange auch nach dem Bestehen der Führerscheinprüfung weiter. Ich war über beide Ohren verliebt und er versprach mir, seine Frau zu verlassen. Was er auch tat - aber nicht für mich, sondern für eine andere Fahrschülerin... Ich war 19, er war puh, wie alt war der? Älter :)

Verboten ist das selbstverständlich nicht und strafbar kann man sich damit auch nicht machen. Auch altersmäßig sehe ich da überhaupt kein Problem.

Aber vielleicht suchst du dir eine Partnerin, die nicht in einer Beziehung ist.

Es sei denn, sie würde auch gerade eine Affäre suchen, das muss entsprechend deiner Beschreibung aber nicht wirklich sein. Es ist durchaus möglich und wahrscheinlich, dass du da viel zu viel hinein interpretierst. Freundlichkeit bedeutet noch lange nicht Interesse an einer Affäre.

Ja, bin trotzdem durchgefallen.


Lafibala4 
Beitragsersteller
 28.08.2023, 19:19

😂😂😂😂

Das tut weh in 3 Facher Ausführung

Möglichkeit 1 (ich gehe davon aus von der Logik "1-mal is kein-mal" und damit nichts rauskommt sonst Fazit von 2 Beachten)
Ihr macht es geheim und sterbt mit dem Geheimnis
einmal und nie wieder = nix passiert
Fazit (persönlich) = was zur habt ihr gemacht? egal, NIE WIEDER!!!

Möglichkeit 2
ihr macht es häufiger und es kommt eventuell raus nach meinetwegen dem 5x
wenn es nicht rauskommt = Fazit von 1
wenn es rauskommt = AM ARSCH (nachdem was Punkt A und B noch ergänzen unten)
Fazit (persönlich) = no risk no fun, BUT (und das ABER so fett wie Irgend möglich schreiben) wenn es rauskommt = HEH... viel Spaß euch... und gratulation - IHR SEIT OFFITIELL AM ARSCH!!! - (Applaus dafür)

Punkt A (trifft auf jeweils beide Fälle zu)
Ist sie verheiratet geht sie damit fremd und das darf zur Anzeige gebracht werden, du bist damit auch folglich der Täter und somit genauso... per gesetzt... ja... kannst es dir denken das de am Arsch bist
und wenn man bedenkt das du sie dafür genötigt hast (und das wirkt sehr so), ja... heh... na noch mehr Applaus dafür (dies ist Ironie, wer dies nicht versteht, sollte dies NICHT an mir auslassen) und da ist "Liebe" keine Entschuldigung dafür

Punkt B
Sie ist es nicht - frag sie, ob Du in Ihrer Familie beitreten darfst (also jeder soll dich kennen lernen) und andersrum (also du stellst sie Deiner Familie vor) und baut damit einen Grund solide basis auf und wenn es halt passiert, dabei = juckt im end Effekt niemandem
sie hat halt dann dich als "Liebhaber" bzw. "freund" und damit is alles suppi (aber auch nur so lange Punkt B zutrifft könnt ihr meinetwegen auch 1 und 2 Möglichkeit ausführen... wird halt nischt passieren dann... außer dass man mad sein könnte, weil die Söhne sich "WTF" fragen werden...)

könnte noch punkt C und D ergänzen ob du verheiratet bist oder nicht
und nochmals mehr ausschöpfen... habe ich mal aus Wirrwarr Gründen nicht gemacht

Absolutes End Fazit (persönlich)
ich würde Aufklärung bezüglich fremdgehen und deren strafen empfehlen
und wenn ihr keine kinder seid, macht ihr das (weil nur kinder hören, nicht auf Ratschläge bzw. denken, dass sie es besser machen können) auch wenn die beschriebene "ich weiß nicht" von Ihr Aktion und die daraus resultierte "ich würde ja aber so gerne" von dir sehr danach wirken, wovon von Ihr die Aussage noch erwachsener klinkt, wenn ich persönlich meine Meinung dazu geben darf/kann)

== >> es ist in jedem Fall ethisch verwerflich das ist vermutlich meine Antwort in kurz

warum das so ist, frag unsere Demokratie und die Menschen rechte!

Woher ich das weiß:Hobby – Beobachtung seit Jahren und teils eigene Erfahrung

hotrod66  28.08.2023, 20:27

Fremdgehen ist nicht strafbar

hotrod66  28.08.2023, 21:09
@ThUsNaOfTBOTUkN

Auch wenn's dir neu ist, in Deutschland ist es nicht verboten. Keine Ahnung, auf welchen alten Aprilscherz du da reingefallen bist.

Ich mache es übrigens seit zwanzig Jahren oft und gerne.

ThUsNaOfTBOTUkN  28.08.2023, 21:18
@hotrod66

aua
sorry, Wikipedia ist was? genau eine Enzyklopädie
außerdem, darf ich anmerken, dass man den Paragrafen auch nach Googlen kann?
ich bin mir auch sicher, wenn du ein gesetztes Büchlein der aktuellen version hast, dass dieser auch zu finden ist IN DIESEM
es ist strafbar (und bitte beginne nicht zu beleidigen, das ist nicht schön)
ich meine, wieso muss man es sonst regestieren aufm Standsamt das man verheiratet ist und dazu auch noch Unterschriften geben? (das würde mich jetzt Interessieren)

ThUsNaOfTBOTUkN  28.08.2023, 22:06
@hotrod66

und du weichst aus
ein Zeichen dafür das du versuchst sicher zu wirken, obwohl ich dich gekontert habe, da es neunmal existiert
hier nochmals für alle der paragraph UND der Auszug aus google (für die jenigen die glauben das es unrecht sei EHEM)

  • "Paragraph 194, (1) Wer seine oder eine fremde Ehe bricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Der Täter ist nur auf Verlangen des verletzten Ehegatten zu verfolgen."

~ google
bzw. RIS - Strafgesetzbuch § 194 - Bundesrecht konsolidiert (bka.gv.at) wenn man das Original haben will, woher das Zitat eig. stammt
es ist strafbar
du willst mir ned sagen das die das als troll (von der Behörde persönlich) als troll ins Internet stellen...?
ich meine, ich kann auch anders fragen, gebe mir doch quellen und gründe, wieso Ehebruch nicht strafbar ist...?

ThUsNaOfTBOTUkN  28.08.2023, 22:29
@hotrod66

das must du eher schreiben
ich bezog mich nur auf Deutschland und ich glaube auch das die Frage sehr wahrscheinlich in Deutschland spielt

UnknwnQuestn  29.08.2023, 11:03
@ThUsNaOfTBOTUkN

Interessant, man geht auch einen Ehevertrag ein der offenbar gesetzlich gebunden ist, deshalb ergibt das auch Sinn.

Ehebruch
§ 194. (1) Wer seine oder eine fremde Ehe bricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2)

Der Täter ist nur auf Verlangen des verletzten Ehegatten zu verfolgen. Dieser ist zu einem solchen Verlangen nicht berechtigt, wenn er dem Ehebruch zugestimmt oder ihn absichtlich ermöglicht oder erleichtert hat oder wenn die eheliche Gemeinschaft zur Zeit der Tat seit einem Jahr aufgehoben war. Eine Verzeihung beseitigt das Verfolgungsrecht des Verletzten nur gegenüber dem Beteiligten, dem der Ehebruch verziehen worden ist.

(3)

Die Strafe ist gegen den Ehegatten nicht zu vollstrecken, wenn der verletzte Ehegatte erklärt, weiter mit ihm leben zu wollen.

Man lernt wohl nie aus.

UnknwnQuestn  29.08.2023, 11:07
@RechenLard

Mag vielleicht sein. Trotzdem stand dies mal im Raum, was einiges aussagt.

In Taiwan oder Nordkorea ist das immer noch der Fall.

ThUsNaOfTBOTUkN  30.08.2023, 01:22
@UnknwnQuestn

ich weiß grad nicht, ob du mir meiner Aussage damit stützt oder entgegentrittst
ich würde daher nachfragen, wie es gemeint ist

HarryXXX  29.08.2023, 11:21

Ich sehe da eher Punkt X. Da ist gar nichts weiter und der FS träumt lediglich ein wenig vor sich hin.

Es gehört sich einfach nicht. Okay?


Lafibala4 
Beitragsersteller
 28.08.2023, 19:13

Warum?

Lasagnem0nster  28.08.2023, 19:17
@Lafibala4

Weil das Fremdgehen für den Partner ziemlich kacke ist, aber auch für die Kinder, deren Familiensituation sich verkomplizieren würde.

Du tust ihnen einfach keinen Gefallen. Also lass es, okay?

Danke:)