Ändern was man will?

5 Antworten

Wenn du die Wohnung gekauft hast, bist du Eigentümer dieser Wohnung. Das sachenrechtliche Prinzip der Verfügungsfreiheit besagt, dass du in den Schranken des Gesetzes mit deinem Eigentum tun darfst was du willst. So darfst du extrem ausgedrückt dein Eigentum sogar beschädigen oder gar zerstören.
Selbstverständlich darfst du als Eigentümer somit an deiner eigenen Wohnung Änderung vornehmen. Dazu musst du auch niemanden Fragen, da du selbst der Eigentümer bist und die alleinige Verfügungsmacht besitzt (im Falle der Alleineigentümerstellung).

Falls du die Wohnung vermietest, so darf der Mieter nur bedingt Änderungen an der Wohnung vornehmen. Charakteristisch für einen Mietvertrag ist nämlich, dass die Sache nur zum Gebrauch überlassen wird und eben nicht in das Eigentum des Mieters fliesst. Somit hat er auch keine Verfügungsfreiheit, sondern ist lediglich unmittelbarer Fremdbesitzer. Werden durch den Mieter Änderungen vorgenommen, wie zum Beispiel die Wandfarbe geändert, so hat der Mieter den vorherigen Zustand vor dem Auszug aus der Wohnung wiederherzustellen. Hierbei handelt es sich somit um Reversible Gestaltungsmassnahmen, welche keiner Zustimmung benötigen, jedoch wieder rückgängig gemacht werden müssen, falls du als Vermieter nicht zustimmst. Es ist ratsam im Mietvertrag eine Klausel zu statuieren, die vorsieht, dass der Mieter nach Mietende den vorherigen Zustand wiederherstellen muss, falls du es als Vermieter so wünscht.

Anders verhält es sich bei baulichen Maßnahmen, die in die Substanz der Mietsache eingreifen (bspw. Abreissen einer Wand, Austausch von Türen, etc.) Hier bedarf es in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters. Wird eine solche Änderung ohne vorherige Absprache vorgenommen, so kann der Vermieter verlangen, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird.

Bei dem oben beschriebenen handelt es sich um dispositives Recht. Vorbehalten bleibt am Ende des Tages somit immer die vertragliche Vereinbarung der Parteien im Mietvertrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst mit deinem Eigentum machen, was du willst - solange du dich an ggf. existierende gesetzliche Vorgaben hältst (Baustatik, etc.) und das Eigentum anderer nicht in Mitleidenschaft ziehst.

Wenn man eine Wohnung kauft ist man Eigentümer, kein Mieter. Logischerweise hat man dann keinen Vermieter.

Wenn man sich eine Wohnung gekauft hat, hat man keinen Vermieter.

Wenn die Wohnung dir gehört, hast du keinen Vermieter.