Adoption?

4 Antworten

Hallo,

da du über 18 bist, wird dein Adoptionswunsch wie jede Volljährigenadoption behandelt.
Es handelt sich dabei um eine sog. "schwache Adoption", da das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern bestehen bleibt. In einem solchen Fall hast du als "Kind" anschließend 4 Elternteile statt 2.

Sofern die rechtlichen Voraussetzungen eine Adoption möglich erscheinen lassen, muss ein entsprechender Antrag beim Familiengericht gestellt und diverse Unterlagen notariell beglaubigt eingereicht werden (z.B. Einwilligungserklärungen, Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen).

Familiengerichte stimmen einer Adoption Volljähriger nur dann zu, wenn:
zwischen dem Volljährigen und den Adoptiveltern ein ausreichender Altersabstand von etwa 15 Jahren besteht.
keine sexuelle Beziehung zwischen dem Volljährigen und den Adoptiveltern vorangegangen ist (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 16.11.2005, Az.31 Wx 082/05).
die Adoption nicht ausschließlich der Fortführung eines Adelsnamens dient (Bayerisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.7.1992, Az. 1Z BR 69/92).
Steuerliche oder erbschaftssteuerliche Motive nicht der Hauptgrund für die Adoption sind (Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22.7.2005, Az. 14 Wx 31/05 sowie Oberlandesgericht München, Beschluss vom 19.12.2008, Az. 31 Wx 49/08).
sie nicht dazu dient, einen Aufenthaltstitel oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten oder einer drohenden Ausweisung zu entgehen.

Redaktion DAHAG Rechtsservices AG: https://www.dahag.de/c/ratgeber/familienrecht/erwachsenenadoption [Aufruf am 20.09.2024]

Im vorhinein sollten u. a. Unterhalts- und Erbschaftsansprüche abgeklärt werden, daher ist ein Gang zu einem Anwalt für Familienrecht/Adoptionsrecht immer eine sinnvolle Überlegung und gute Investition.

Da die Bewilligung oder Ablehnung eines Adoptionsantrages immer eine Gerichtsentscheidung ist, muss dieses Verfahren auch vorbereitet werden.

Mit entsprechender Vorarbeit steht der Bewilligung eines Antrags auf Adoption nach Volljährigkeit selten etwas im Weg.

Der Daumen ist gedrückt :)
Herzliche Grüße, MaMaStef

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialpädagogin, Trainerin für Persönlichkeitsentwicklung

Yup, das geht. Wende dich an das zuständige Familiengericht. Dort kannst Du auch einen Beratungstermin bekommen (aber stell Dich drauf ein, dass die dort auch Personalmangel haben - könnte dauern)

Wenn von Seiten der Eltern viel Geld im Spiel ist, könnte es sich empfehlen, einen Steuerberater oder einen Anwalt für Familienrecht hinzu zu ziehen.

Nein, ich glaube eigentlich nicht, dass Dich jemand über den Tisch ziehen will! Aber es gibt nicht "zuviel Beratung" in so einem Fall.

das wäre eine erwachsenenadoption. allerdings bleiben deine leiblichen eltern auch weiterhin deine rechtlichen eltern mit allen rechten und pflichten

Du brauchst dafür einen Rechtsanwalt, der bei einem Familiengericht zugelassen ist. Die Entscheidung über den Antrag trifft nach Prüfung und persönlichem Gespräch ein Familienrichter.