Adelstitel eintragen lassen?

10 Antworten

das ist ein Titel für die Visitenkarte.... Kenner werden dann laut auflachen, wenn plötzlich ein "Adeliger" aus einem Hause auftaucht, das im 12. Jhdt. ausgestorben ist......

Berühmtere "Exemplare" kosten mehr, dafür darf man dann auch im TV als "Prinz von ...." auftauchen und sich dort lächerlich machen.


Zyogen  15.03.2012, 09:45

Als "Freiherr von Dingenskirchen" ist man nach deutschem Recht nicht adelig, sondern es handelt sich lediglich um den Nachnamen.

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tintoretto  15.03.2012, 09:50
@Zyogen

Ich denke an die Namen, die im vorgegebenen Link angeführt sind. als da wären z.B. die "Andechs", die Herren von Meranien, die Falkensteins - der "echte Adel" ist dabei wie ich bereits erläuterte, im 12. bzw. 13. ausgestorben. Ein Freiher von Dingenskirchen ist mir auf diesem Link nicht aufgefallen.

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Zyogen  15.03.2012, 10:14
@tintoretto

Selbstverständlich gibt es keinen "Freiherren von Dingenskirchen" - bei uns in der Gegend spricht man von Dingenskirchen, wenn kein konkreter geografischer Ort bezeichnet werden soll. Hier sollte der "F. v. D." als Beispiel für alle "Adelstitel" dienen, welche nicht nach deutschem Recht zu Namensbestandteilen geworden sind.

Andererseits erscheint mir der "Freiherr von Dingenskirchen" nicht so viel schlechter als "Graf von Falkenstein". Beides ist nach deutschem Recht kein Adelstitel, sondern ließe sich bestenfalls als Markenbezeichnung und in der Folge als Künstlername verwenden, ähnlich wie "der König von [beliebte Mittelmeerinsel]".

Dann gibts aber noch den "Gotha", ein Nachschlagewerk für adelige Genealogie. Mir ist nicht bekannt, ob dieses Werk noch neu aufgelegt wird. Sollte es so sein, wird man aber vermutlich weder als "F. v. D." noch als "G. v. F." dort eingetragen werden, da eine entsprechende Abstammung eben nicht gegeben ist.

Andererseits steht es aber jedem Bundesbürger frei, ein Familienwappen zu stiften - adelig muß man dazu nicht sein. Der heraldischer Verein "Zum Kleeblatt“ ist in derartigen Fällen gern behilflich.

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tintoretto  15.03.2012, 11:32
@Zyogen

Ich wiederhole mich ungern, aber - auch die Falkensteins waren ein Geschlecht, das allerdings auch ausgestorben ist... in diesem Falle, genau gesagt 1418.

Vor kurzem las ich erste einen Artikel über eine Schlossbesitzerin - die ein Gut eben einer solchen, ausgestorbenen Adelsfamilie erkaufte und renovierte. Immer wieder, hiess es, kämen nun Personen, die auf suspektestem Wege zu einer "Von-und-zu-Bezeichnung" kamen und würden läuten, sie wollen sich "ihr Schloss" ansehen. Alleine aus diesem Verhalten kann man entnehmen, wes Geistes Kind solche "Titel-Käufer" sind.

Heraldische Vereine sind wenigstens ehrlich und für Spassvögel, die sich ein Wappen erfinden lassen, gut geeignet, da harmlos.

Den Gotha gibt es - selbstverständlich - sogar online!

LG

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Einem solchen Eintrag muß ein fornal in Deutschland anerkanntes Adoptionsverfahren vorausgehen!

Das ist wahrscheinlich wieder mal eine Abzock-Nummer für Leute, die sich mit fremden Federn schmücken wollen! Einfach zahlen und sich dann auf dem Standesamt auslachen lassen.

Die Dummen werden wirklich nicht alle!


AaronDark2  15.03.2012, 11:03

Also eig. finde ich die Idee eig. hamma. :D Man erhält Urkunden und das Zeug und - da es in DE keinen Adel mehr gibt - lässt es sich als Künstlername / Zusatzname im Perso eintragen. ;)

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Ein Adelstitel ist ein Adelstitel, beispielsweise "Erzherzog von Pompolonien". Auch wenn Du nun Erzherzog werden solltest, ändert sich dadurch Dein Name nicht. Und lediglich Dein Name, gegebenenfalls ein Doktorgrad als auch Künstler- oder Ordensnamen werden in den Ausweis eingetragen. Die Eintragung eines Adelstitels ist laut Gesetz nicht vorgesehen:

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__5.html

Warum fragst du nicht den Anbieter oder dein Standesamt?? clever