Abstellort Mülltone (Ver)Mietersache?

2 Antworten

sagen wir mal so: lasst es euch schriftlich geben, dass ihr den Eingangsbereich vor eurem Haus gestalten könnt, wie IHR wollt. Das hat halt Vor- und Nachteile, aber ihr habt eure Ruhe.

Ich finde es aber ungewöhnlich, dass vor dem Reihenhaus GAR nichts gepflastert ist, z,Bs. ein Weg, der zu eurer Tür führt.

Da ihr den Vorgarten habt offentsichtlich, legt halt eine Palette drauf und darauf die Mülltonne und gut ist. Und abwarten was passiert.

Ihr seid die ersten , die einzieht, offentsichtlich gehört der Komplex nur einem einzigen Vermieter. Da werden die anderen auch das Problem haben. Dann gemeinsam angehen.

Wenn das jetzt schon so losgeht, solltet ihr in einen Mieterbund eintreten.

Bei so einem Vermieter verlasst euch nicht auf mündliche Auskünfte: wie gesagt schriftlich geben lassen mit dem Vorgarten! Sonst habt ihr schlechte Karten, wenn der das ablehnt im Nachhinein.

Vor dem Haus im Eingangsbereich ist zwar eine große Fläche, hier liegt aber nur Mutterboden, laut Auskunft des Vermieters sind die Gartenanlagen Mietersache.

Bei der zur Verfügungstellung geeigneter Flächen, für Behältnisse die auch zur ordnungsgemäßen Trennung nötig sind ist der Vermieter verpflichtet. Hier handelt es sich nicht um Gartengestaltung, sondern um die Überlassung der Mietsache in geschuldetem Zustand.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB