Abstellen von Gegenständen im Flur Treppenhaus bei Sondernutzungsrecht?
Das Treppenhaus und der Flur für 3 obere Wohnungen sind als Sondernutzungsrecht eingetragen, darf nun ein Wohnungseigentümer der seine Wohnung am Ende dieses Flures hat vor seiner Wohnung einen Schuhschrank, eine Garderobe und Dekorationsartikel aufstellen?
4 Antworten
Wegen der Brandlast im Fluchtweg darf er das vermutlich nicht.
Das Treppenhaus ist ein Fluchtweg. Drr darf auch nicht kurzzeitig eingeengt werden. Kommt also darauf an, wieviel Platz da ist und brennbare Gegenstände (z. B. Holzschrank) haben da grundsätzlich nichts zu suchen.
Wenn er damit einen Fluchtweg zustellt, kann er Probleme bekommen
Nur mit Billigung oder Zustimmung der sonstigen Miteigentümer.
Nicht jeder darf sich auf einem Flur häuslich einrichten.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.