Besteht man die kaufmännische Abschlussprüfung mit einer 5 im Teil 1?
Hallo alle zusammen,
ich befinde mich gerade im zweiten Ausbildungsjahr als Kaufmann für Büromanagement und habe ein paar Anliegen bzw. Fragen, über die ich gerne mit euch sprechen würde.
Zunächst einmal habe ich bei Teil 1 der Abschlussprüfung mit einer Gewichtung von 25 % eine Note 5 erhalten. Nun habe ich Angst, dass ich möglicherweise auch in Teil 2 mindestens eine 5 bekommen werde. Daher habe ich drei konkrete Fragen:
- Bestehe ich die Abschlussprüfung Teil 2 trotzdem, wenn ich in einem der Fächer wie Wirtschafts- und Sozialkunde (Gewichtung 10 %) oder Kundenbeziehungsprozesse (Gewichtung 30 %) noch eine 5 erhalte? Oder kommt es dann zu einer mündlichen Prüfung?
- Kann ich insgesamt die Abschlussprüfung bestehen, obwohl ich eine 5 im Teil 1 habe?
- Hat jemand von euch trotz einer 5 im Teil 1 die Abschlussprüfung bestanden?
Ich mache mir große Sorgen und weiß nicht, wie ich mich am besten auf Teil 2 vorbereiten soll. Habt ihr vielleicht Beispiele oder Vorschläge, wie ihr euch für Teil 2 gelernt bzw. vorbereitet habt? Welche Bücher haben euch dabei am meisten geholfen?
Ich danke euch schon im Voraus für eure Hilfe und bitte darum, unangemessene Kommentare zu vermeiden. Ich hoffe, ihr könnt mir wertvolle Tipps geben.
2 Antworten
Schau in die Ausbildungsverordnung! Dort steht ganz genau drin, unter welchen Bedingungen die Prüfung als bestanden gilt. Es gibt nämlich in fast jedem Beruf Teilprüfungen, die man bei weniger als 50 Punkten mit anderen Prüfungen ausgleichen kann, aber auch solche, wo ein Ergebnis unter 50 Punkten dafür sorgt, dass die gesamte Abschlussprüfung als nicht bestanden gilt, egal wie gut die Noten in den anderen Teilprüfungen waren! Und genau das findest du in der Ausbildungsverordnung zu deinem Beruf.
Für IHK-Prüfungen lernt es sich ansonsten am besten mit alten Prüfungen aus den Vorjahren. So viele wie möglich vorher machen, selbst kontrollieren, Lücken und Schwächen identifizieren und diese dann gezielt noch mal lernen! Die letzten Jahre dieser Prüfungen kann man legal beim U-Form-Verlag erwerben. Ältere Prüfungen, naja, da soll es gerüchteweise den einen oder anderen Ordner oder USB-Stick in Berufsschulen oder bei Ausbildern in den Betrieben geben, munkelt man...
Die Ausbildungsverordnung ist sehr schwer zu verstehen, was die von jemanden verlangen.
Es gibt im Google einen Prüfungsrechner (Excel Datei), da kannst du die Punkten eintragen und direkt schauen, ob du bestanden hast oder nicht.
Das hat mir damals auch geholfen.
Achso ok. Ich habe es über die IHK geschaut. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nicht stimmen kann. Aber ja gut, wenn deine Lehrerin es so gesagt hat, dann kann es stimmen.
Die Prüfungsrechner sollen angeblich nicht stimmen. Wenn ich bei Teil 1 unf bei Teil 2 zwei mal die Note 5 eintippe steht da bestanden. Aber wo ich das meinen Lehrerin gezeigt habe, hat sie gesagt das die Internetseite nicht stimmt.