Abschleppdienst Kosten?
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich hatte Sonntag Nacht einen Autounfall der selbstverschuldet war. Bin leider aus der Kurve gerutscht.
Die Polizei hat den ADAC verständigt (ich bin kein Mitglied) und ich wurde abgeschleppt. Das Fahrzeug wurde geborgen, da die Polizei dies so angegeben hat, auch wenn man es hätte aus der Kurve fahren können (ist reiner Blechschaden). Dafür kann der ADAC Service natürlich nichts, dessen bin ich mir bewusst. Auch ist mir klar, dass es sonntags + um die Uhrzeit erheblich teuerer ist als sonst, aber ist dieser Betrag wirklich normal? Einige meinten, dass das schon sehr hoch angesetzt ist. Vom Unfallort bis zum Standpunkt der Abstellung sind es übrigens knappe 18km. Mich würde interessieren, ob dies wirklich so teuer sein kann. Meine Vollkasko muss nun klären, ob sie den kompletten Betrag aushändigen werden oder nur einen Teil, da dies eine unnormale Summe an Geld ist.
Wie gesagt, mir ist vollkommen bewusst, dass ich selber schuld bin, suche hier nur nach anderen Meinungen oder Personen denen es eventuell schon einmal ähnlich ergangen ist und danke im Voraus für Antworten.
Ich bin zwar kein Fachmann. Aber ich denke,, das ist echt abzocke. Wenn du eine Rechtsschutz Versicherung hast. Würde ich mal bei einem Anwalt nachfragen.
Danke für die Antwort! Leider habe ich keinen Rechtsschutz. Vielleicht sollte ich schauen jetzt noch einen Vertrag zu bekommen, bevor es zu einem Streitfall kommt.
3 Antworten
Würde ich unter keinen Umständen zahlen. Komplett dreist und unverhältnismäßig.
Inflationskostenzuschlag? Die sollten halt ihre Preise anpassen, das würde ich auch anfechten. Mann kann ja nicht einfach Prozent X aufschlagen weil alles teurer geworden ist. Diese Rechnungsposition ist keine dir geleistete Leistung.
Warum werden ZWEIMAL Zeitzuschläge angerechnet, wo doch laut Rechnung nur eine Fachkraft vor Ort war?
Siehe dieses Urteil, welches deiner Situation ziemlich ähnlich ist. Sonntag, 2,5 Stunden...
Das Amtsgericht München (Az. 472 C 8222/18) hat jedoch in einem Fall entschieden, dass der Schadenersatz, den ein Falschparker bzw. eine Falschparkerin für das Abschleppen von einem ausreichend beschilderten Privatparkplatz zahlen muss, durch das Gebot der Wirtschaftlichkeit begrenzt ist.
Das Abschleppunternehmen forderte in dem Münchner Fall insgesamt 635 Euro gegen die Falschparkerin. Die hohen Kosten ergäben sich aus einer Abschleppdauer von 2,5 Stunden, dem Zuschlag für den Einsatz außerhalb der Öffnungszeiten, Zusatzkosten für den Einsatz eines Radrollers, zwei Tagen Standgebühren und erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen.
Die Richter schätzten die erforderlichen Abschleppkosten und begrenzten den Schadenersatz auf ein wirtschaftlich vernünftiges Maß, da sie keinen ortsüblichen Preis für Abschleppmaßnahmen in München ermitteln konnten. Das Gericht sah einen Grundbetrag für das Abschleppen von 230 Euro netto zuzüglich eines Zuschlags von 15 Prozent für Sonn- und Nachtarbeit plus 19 Prozent Mehrwertsteuer als erstattungsfähig an. Dazu kommen Standgebühren in Höhe von 30 Euro für zwei Tage. Das Abschleppunternehmen bekam einen Betrag von insgesamt 344,75 Euro (314,75 plus 30 Euro) zugesprochen.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/abschleppen/
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort! Es waren tatsächlich zwei Mitarbeiter vor Ort, deshalb vermutlich der Zuschlag(?). Das mit dem Inflationszuschlag finde ich auch knackig und war mir unsicher, ob dies so rechtens ist. Falls meine Versicherung also nicht den kompletten Betrag zahlt, werde ich einen Anwalt einschalten müssen. Es ärgert mich nur, dass ich nun jeden verstrichenen Tag auch noch die Standgebühr zahlen muss.
Verständlicherweise hast du dafür gesorgt, dass für uns das Abschleppunternehmen nicht erkennbar ist.
Du müsstest deshalb selber zunächst einmal feststellen, ob der Abschlepper Mitglied einer Innung ist, denn dann könntest du die Schlichtungsstelle der Innung in Anspruch nehmen.
Die Schlichtungsstelle ist mit Juristen und Technikern besetzt und die Inanspruchnahme wäre für dich kostenlos.
LG
Manchmal - nicht immer - sind es KFZ-Werkstätten, die zusätzlich ein Abschleppunternehmen betreiben aber das geht dann meistens aus dem Firmennamen hervor.
Eine Rückfrage bei deiner wohnortnahen KFZ-Innung könnte dir auch helfen - und sei es durch bestimmte Bemerkungen über das Abschleppunternehmen.....
Ansonsten sprich bitte mal mit einem Anwalt.
Da der Streitwert unter 5.000€ liegt, wäre das Amtsgericht zuständig.
LG
Ich Danke erneut für die wichtigen Infos! Habe direkt eine Mail an meine zuständige Inning gesendet und werde morgen noch einmal dort anrufen.
Ganz lieben Gruß
Ich würde hier gerne noch etwas hinzufügen, als Frage, vielleicht kann diesbezüglich noch jemand helfen. Ich würde das Auto morgen auslösen (da die Standgebühr das ganze ja nur noch teuerer macht und falls sich meine Versicherung nicht vorher meldet) und abholen lassen von der Werkstatt, da es hier auf dem Land einfach ohne Auto nicht möglich ist vom Fleck zu kommen. Könnte sich dies auf einen vermutlichen Rechtsstreit negativ auswirken alla „Auslösevertrag gesehen und durch selbstständiges bezahlen Einverständnis zum zu zahlenden Betrag gegeben“?
Ich danke erneut für Antworten! :)
Lieben Dank für die Antwort! Ich habe auf der Website nachgesehen und nichts entdeckt, dass dieses Unternehmen Mitglied einer Innung ist. Gibt es eventuell andere Indikatoren dafür?