Abschlagszahlung bei Strom fast verdoppelt!?
Hallo zusammen,
Mein Stromanbieter hat mir am 22.10 mitgeteilt, dass er die Abschläge zum 01.11 von derzeit 60 Euro auf 112 Euro erhöht. Grund seien gestiegene Energiepreise.
Mein Verbrauch liegt derzeit unverändert bei ca. 2300 kw im Jahr.
Das würde ja bedeuten ich hätte ungefähr 50 Cent pro kw zu bezahlen anstatt der vereinbarten 22 Cent.
Das schreit doch nach Sonderkündigung, oder?
Bei wem bist Du und welcher Tarif gilt für Dich?
Anbieter ist Wunderwerk. Tarif Bonuswunder
5 Antworten
Klar, da stimmt was nicht. Ich würde mich da mal erkundigen beim Stromanbieter.
Was hast Du denn für einen Tarif? Wenn Du im Grundtarif bist, dann könnte sowas vielleicht schon sein. Sieh Dich mal nach einem Laufzeittarif um, die sind in aller Regel günstiger.
Und Ja, bei einer Preiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht! Den Stromanbieter kann man recht unkompliziert wechseln. Evtl. reicht es aber auch schon, den Tarif zu wechseln!
Am besten wechseln zu einem Anbieter, der zu 100 % EE-Strom anbietet (keine CO2-Steuer, von den derzeitigen Preissteigerungen der fossilen Energieträger nicht betroffen) und eigene Anlagen betreibt. Der Strom der eigenen Anlagen kann im Direktvertrieb ohne EEG-Umlage abgegeben werden.
In den letzten zehn Jahren haben sich viele Bürgerenergiegenossenschaften gegründet, die genau so arbeiten. Häufig kann man dann auch Genossenschaftsanteile kaufen und erhält noch einen Rabatt auf den Strom. Einfach mal recherchieren, ob es so eine Genossenschaft bei dir in der Region gibt.
Es könnte auch sein, das Du bisher von einem Bonus profitiert hast, der jetzt ausläuft? Jedenfalls taucht die Firma bei einem Check24 Vergleich z. B. im Kölner Raum gar nicht auf. Vermutlich, weil sie zu teuer sind :)
Wechseln, einfach nur wechseln :)
Bei einer Preiserhöhung hast Du trotzdem ein Sonderkündigungsrecht.
Aber ich würde mich beim Anbieter nichmal schlau machen, was da dahinter steckt. Bei angenommenen 0.30 Euro pro kwh finde ich den neuen Abschlag voel zu hoch!
Preiserhöhungen werden nicht nur dich treffen. Aber du kannst gegen die Höhe Widerspruch einlegen, wenn du das willst.
Es hält Dich niemand davon ab. Ich würde mich jedoch vorher über die Preise der Mitbewerber informieren.
Danke an alle :-)