Abeitsrecht?

3 Antworten

Es ist grundsätzlich nur die Erkrankung und deren voraussichtliche Dauer zu melden.

Ein Recht auf ein persönliches besteht indies nicht.

Vieleicht möchte der AG eine Wiedereingliederung durchführen. Oder über eine etwaige Aufhebung verhandeln.

Wenn das Versetzten in ein anderes Werk durch das Direktionsrecht gedeckt sein sollte, wird es nichts daran ändern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Gespräche solltest Du nur persönlich führen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Du kannst auch gar nichts machen und auf deine Kündigung warten.


Guterfrager569 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 22:19

Der Grund für die Kündigung wäre?

0