Ab wie viele Fehlstunden darf man die Prüfung nicht mehr schreiben?
Ich besuche das BK2 (Fachabitur) in Baden-Württemberg und wollte fragen ab wie vielen Fehlstunden (auch wenn sie entschuldigt oder Attestiert sind) man nicht mehr in die Prüfung gelassen wird.
ps: im Schulvertrag stand nichts von so einer Regelung jedoch hab ich mitbekommen das einige Lehrer sagen würden man dürfte ab einer bestimmten Anzahl von stunden nicht mehr in die Prüfungen.
2 Antworten
ps: im Schulvertrag stand nichts von so einer Regelung jedoch hab ich mitbekommen das einige Lehrer sagen würden man dürfte ab einer bestimmten Anzahl von stunden nicht mehr in die Prüfungen.
Die genaue Zahl kann ich Dir nicht sagen, aber bei der Nichtzulassung zur Prüfung handelt es sich nicht um eine Entscheidung der Schule; auch wenn einige Lehrer darüber Bescheid wissen sollten.
Auch in einigen Ausbildungsberufen ist das so. Am besten Du liest Dir die Prüfungsordnung durch. Da müsste auch etwas zur Zulassung stehen
Und auch in völlig anderen Bereichen ist das so. Für die Zulassung zur praktischen Fahrprüfung für den Erwerb des Führerscheins sind bestimmte Bedingungen erforderlich, zum Beispiel die Anzahl und Art der Fahrstunden. Der Fahrlehrer kann persönlich der Auffassung sein, dass Du nach drei oder vier Fahrstunden bei ihm die Prüfung bestehen würdest. Das spielte aber für die Zulassung keine Rolle.
Keine Ahnung, ob das die richtige Verordnung ist, in der die Antwort zu Deiner Frage steht (links kannst Du Dich durch die Verordnung klicken).
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-FHSchulGymOStVBW2009rahmen
Gruß Matti
Ich schrieb ja, dass ich nicht weiß, ob das die richtige Rechtsverordnung ist. Schau die anderen Rechtsverordnungen durch oder stelle eine Anfrage bei Kultusministerium oder wende Dich an einen Anwalt, der Spezialist für Schulrecht ist. Das kann man auch online machen. Vielleicht ist diese Frage in einem Forum sogar schon beantwortet worden.
https://www.juraforum.de/lexikon/abiturzulassung
Eine Prüfung ist ein Verwaltungsakt, der durch Rechtsverordnungen geregelt ist. Und da muss es auch einen Punkt geben, der die Zulassung zur Prüfung regelt. Spätestens wenn Du nicht zugelassen wirst, muss das mit der entsprechenden rechtlichen Grundlage begründet werden. Sogar der Hinweis auf Dein Widerspruchsrecht darf nicht fehlen.
30 %, klingt nach nicht viel aber man muss es auch nicht drauf anlegen
Ich kann dort nicht unbedingt was von Fehlzeiten lesen.