Ab welchem jährlichen Betrag sollten Onlyfans-Creators ihre Einnahmen versteuern?
Gibt es Freibetrag?
4 Antworten
Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klar gibt es einen Steuerfreibetrag. Der wird aber erst bei deiner Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Onlyfans ist Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist nach § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen und sich beim Finanzamt steuerlich erfassen zu lassen.
Die Steuererklärung machst du im Folgejahr, egal ob du Gewinne oder Verluste gemacht hast !
Ab dem ersten Euro.
Gibt keinen Betrag X ab dem erst versteuert werden muss.
Klar gibt es einen Steuerfreibetrag aber das ist unabhängig zu der freiberuflichen Tätigkeit als Online-Prostituierte.
Die Einnahmen sind zu versteuern. Fertig
Eben ein selbständig ausgeübter künstlerischer Beruf wo man für sexuelle Leistungen bezahlt wird.
Da die Aufnahmen an mehrere Leute verkauft werden können, ist das keine Kunst, sondern Vermarktung von Bildern und Videos. Das ist eindeutig als Gewerbe anzumelden.
"freiberufliche Tätigkeit als Online-Prostituierte" - was soll das denn sein?