Ab welchem Alter kann man ein Fahrrad entgegennehmen?

4 Antworten

Rein von den rechten her darf dein Bruder es nicht entgegen nehmen wenn es durch die Unterschrift des Kunden bestätigt wird, weil er noch keine 14 ist. Allerdings ist das dem geschuldet, das das Rad so verschickt wurde das die Unterschrift entgegengenommen wird, um die Versicherung der Lieferung nicht zu gefährden. Die meisten Pakete werden mit der Unterschrift des zustellers gezeichnet, wenn es sich nicht um eine eigenhändige Sendung oder eine Wertsendung handelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Unser Postbote liefert auch an keinen Jüngere aus, da heutzutage die Kinder auch einfach Sachen bestellen können und Eltern dann die Lieferung nicht mehr verweigern können. So wird die Rückgabe verkompliziert. Verkompliziert haben wird auch der Wert das Paketes, weswegen der Postbote es nicht abgegeben hat.


Herrschueler73 
Beitragsersteller
 30.05.2023, 10:16

Wissen sie was mit Paketen passsiert die nicht übergeben werden? Werden sie zurück geschickt?

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Missy274  30.05.2023, 10:19
@Herrschueler73

Wenn es mit dem Alter passiert, wird wahrscheinlicher die erneute Zustellung morgen probiert.

Ansonsten werden die meistens eher an die Poststation geliefert. Diese können dann durch den Empfänger mit der Vorlage des Perso abholen. Da die Rückstellung eines solch großen Paketes anstrengender ist, werden die beiden Wege wahrscheinlich eher probiert.

Das ist aber nur ne Vermutung und kein Wissen.

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ipodgamer896  30.05.2023, 11:50
@Herrschueler73

Ich denke, das wurde in einer Filiale abgegeben. Oder hat der keinen Zettel dagelassen? Dann wird er es morgen nochmal versuchen.

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Waaas3  03.06.2023, 21:28

Die Eltern haben jederzeit das Recht die Paket Annahme zu verweigern, das einzige Produkt wo das nicht möglich ist, ist de Postzustellungsauftrag aka der Gelbe Brief. Gerade auch weil Eltern die Erziehungsberechtigten sind können sie sagen, sie wollen das nicht. Ist in dem fall scheiße für den Postbote, aber das ist wie wenn ich im Supermarkt was aufs Band lege und am Ende merke das ich es doch nicht will, da bin ich auch nicht verpflichtet es zu nehmen, es sei denn ich habe um. Ein Getränk bereits angefangen.

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Zusteller sind angehalten, keine Pakete an Kinder auszuliefern, der Zusteller hat also richtig gehandelt.

Bei älteren Kindern kommt es auf die Reife und deren Entwicklungsstand an, das muß der Zusteller nach eigenem ermessen abschätzen.

Pakete und nachzuweisende Sendungen (z. B. Einschreiben u. a.) darf der Zusteller nur an erwachsene Familienmitglieder übergeben.

Der Zusteller hat richtig gehandelt!