Ab wann Note 5 (Österreich)?
Ist es erlaubt bereits ab 55% ein nicht genügend zu bekommen? Ist das gesetzlich irgendwie geregelt? (Mittelschuke)
3 Antworten
Ja. Es hängt von der Prüfung ab. Den Schlüssel können die Lehrenden selbst bestimmen. Es kommt immer wieder vor, dass die Schwelle zum "ungenügend" im Bereich zwischen 50% und 60% liegt. Manchmal liegt sie auch darunter.
Ja, es ist gesetzlich geregelt, und 55 % sind kein "Nicht genügend". Sowohl in Standard AHS und in Standard gilt das "Nicht genügend" von 0-50%, für ein "Genügend" muss in beiden Arten also mehr als die Hälfte richtig sein ( 51 -65 %).
Wo genau ist das denn geregelt? Im SchUG jedenfalls nicht, und in der LBVO gibt es auch keinen Punkte- oder Prozentschlüssel. Da heißt es nur (§ 14):
Mit „Genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt.
Doch, schau hier im letzten Satz: Für die Beurteilung der Leistungen der Schüler bestehen folgende Beurteilungsstufen (Noten): Sehr Gut (1), Gut (2), Befriedigend (3), Genügend (4), Nicht genügend (5). Mit "Genügend" sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen „überwiegend erfüllt“. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist nach dem üblichen Sinn des Wortes bei „überwiegend erfüllt“ stets "mehr als 50 Prozent bzw. mehr als die Hälfte" zu verstehen.7
Bei Sprachen darf man 60% verlangen, zumindest in der Oberstufe. Vorher ist das meines Wissens nach aber standardisiert mit 50%.
Das stimmt so nicht, in Österreich ist das in der Mittelschule gesetzlich geregelt.