Wann darf man mit einem "Nicht Genügend" trotzdem aufsteigen?
2 Antworten
Hier
https://de.wikipedia.org/wiki/Versetzung_%28Schule%29#Situation_in_.C3.96sterreich
steht Folgendes:
Schüler mit einem "Nicht genügend" (5) können aufsteigen, wenn dies in diesem Fach nicht schon im Vorjahr der Fall war und der Gegenstand weiter unterrichtet wird und die Klassenkonferenz aufgrund des Gesamtnotenbildes zustimmt. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung im Herbst.[8]
Die [8] verweist hierhin:
"§ 25
(2) Ein Schüler ist ferner zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt, wenn das Jahreszeugnis zwar in einem Pflichtgegenstand die Note "Nicht genügend" enthält, aber
a) der Schüler nicht auch schon im Jahreszeugnis des vorhergegangenen Schuljahres in demselben Pflichtgegenstand die Note "Nicht genügend" erhalten hat,
b) der betreffende Pflichtgegenstand - ausgenommen an Berufsschulen - in einer höheren Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen ist und
c) die Klassenkonferenz feststellt, daß der Schüler aufgrund seiner Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen die Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Schulstufe im Hinblick auf die Aufgaben der nächsthöheren Schulstufe aufweist.
bmbf.gv.at/ministerium/rs/1997_20.html
Ich hab etwas nach geforscht und hab das gefunden: "Das bestimmt die Abschlusskonferenz. Voraussetzung ist aber, dass man im Jahr davor keinen Fünfer in diesem Fach hatte und in den anderen Fächern nicht auch allzu schlecht ist."
Soll das jz heißen, dass ich einfach so aufsteigen kann oder muss ich trotzdem eine Nachprüfung im September machen?!?
Dake!!!! :D