Ab wann muss man GewSt zahlen?

2 Antworten

In manchen Aufgaben wird eine GewSt gezahlt, weil zb Gewinne aus Gewerbebetrieb erzielt wurden für eine Privatperson.

Ja, wenn sie einen Gewerbebetrieb unterhält, dann natürlich. Unter Beachtung des Freibetrags vom 24.500€.

Bei Kapitalgesellschaften dagegen gibt es keinen Freibetrag in der Gewerbesteuer.

In anderen Fällen zb. bei Geschäftsführergehalt oder anteiliger Gewinn einer OHG werden die Erträge nur auf die eigene ESt addiert.

Ja, weil sämtliche Einkünfte, die du beziehst, in das zu versteuernde Einkommen einfliessen.

Ein Geschäftsführergehalt stellt übrigens keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar, sondern Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Auf Ebene des Arbeitgebers sind das natürlich Betriebsausgaben, die seinen Gewinn schmälern).

Zu den Gewinnanteilen aus der OHG: Ja, das sind Einkünfte aus Gewerbetrieb (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).

Aber (wichtiger Unterschied): WO liegt hier der Gewerbebetrieb? Beim Gesellschafter (natürliche Person) oder bei der OHG selbst? Überleg mal und dann kommst du vllt. auch drauf, auf welcher Ebene (Gesellschafter oder OHG) die Gewerbesteuer überhaupt anfällt (Dass sie gem. § 35 EStG auf die ESt antechenbar ist, ist eine andere Frage).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Gewerbesteuer wird wie folgt fällig:

  • Bei Einzelunternehmern, oder Personengesellschaften, ab einem Gewerbeertrag von 24.500€
  • Bei körperschaftsteuerpflichtigen Betrieben ab dem ersten Euro Gewerbeertrag

Die Beispiele du dort kennst sind keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei den jeweiligen Steuerpflichtigen.

Nehmen wir das Geschäftsführergehalt, dieses Gehalt stellt beim Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar und ist folglich nicht steuerbar gem Gewerbesteuergesetz.

Folglich stellt dad Gehalt Betriebsausgaben dar und schmälert somit sogar den Gewerbeertrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

ttmmttmm 
Beitragsersteller
 30.11.2024, 18:39

Aber §15 Abs.1 Satz 1 Nr.2 sagt doch, dass Gewinnanteile einer OHG und die Vergütungen die der Gesellschafter erhält zu EaGB zählen

anTTraXX  30.11.2024, 19:34
@ttmmttmm

Du verwechselst hier ein wenig was.

Arbeitslohn gehört zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

Gewinnanteile sind das was nach Abzug der Betriebsausgaben übrig bleibt, ein Geschäftsführer bspw muss nicht zwangsläufig Gesellschafter sein.

PS: EaGB ist keine wirkliche Abkürzung