Ab wann mietminderung wenn ständig heizung und warmwasser ausfällt?

3 Antworten

Heizungsausfall im Winter: In der kalten Jahreszeit (etwa von Oktober bis April) wird erwartet, dass eine Wohnung eine Mindesttemperatur von 20-22 Grad Celsius in Wohnräumen erreichen kann. Bei Temperaturen unter 18 Grad liegt eine Beeinträchtigung vor, und du kannst in der Regel eine Mietminderung verlangen.
Heizungsausfall: Je nach Schwere und Dauer der Beeinträchtigung kann eine Minderung von 10-30 % der Miete gerechtfertigt sein. Bei sehr niedrigen Temperaturen oder einem Totalausfall kann die Minderung sogar höher ausfallen.
Mangel anzeigen: Du musst den Mangel (Ausfall der Heizung/Warmwasser) schriftlich beim Vermieter oder der Immobilienfirma melden und um Abhilfe bitten. Setze eine angemessene Frist zur Behebung (z. B. wenige Tage).
Miete mindern: Du darfst die Miete erst mindern, nachdem du den Mangel angezeigt hast und der Mangel weiterhin besteht oder wiederholt auftritt. Eine rückwirkende Mietminderung ist in der Regel nur möglich, wenn du den Mangel bereits früher angezeigt hast.

Absoluter Grundsatz: Bevor du eine Mietminderung durchziehen möchtest, solltest du rechtlich beide Beine auf dem Boden haben. Kommen 2 Kaltmieten unberechtigt zusammen, kann dir gekündigt werden. Insbesondere wenn sich die Hausverwaltung, wie du sagst, innerhalb eines zumutbaren Zeitraums darum kümmert, ist das nicht vergleichbar mit Auskünften aus dem Netz, bei denen andere Zeitabläufe zugrunde gelegt werden müssten. (Einzelfallbetrachtung)

Dazu sind Auskünfte aus einem Laienforum nicht ausreichend. Zudem kann und darf dir hier keine Rechtsauskunft erteilt werden.

Rechtssichere Auskünfte kannst du ggfls. von der Verbaucherzentrale oder einem Fach-Anwalt erhalten.

Die Immobilienfirma kümmert sich jedes Mal sofort drum ...

Wenn Du längere Zeit ohne Heizung und Warmwasser bist, kannst Du die Miete mindern.

Da sich aber bei Euch jedes Mal sofort gekümmert wird, sieht es mit einer Mietminderung eher schlecht aus.