Ab wann ist man bei eine Schlägerei schuld?
2 Jungs/ (14) und einer (13) schlägern Einer von den (14) hat angefangen einen zu beleidigen der andere (14) hat keine lust mehr und gibt ihn eine faust und der andere (13) geht und hilft sein freund beim schlägern ( der, der beleidigt wurde) wer ist jetzt schuld oder was wäre wenn (der, der beleidigt hat) auch als erster schlägt? Und der opfer dann auch züruck schlägt?
4 Antworten
Klar spielt die Provokation irgendwo hier mit rein, aber der der als erstes geschlagen hat ist hier Schuld. Nur weil es einem reicht ist es noch lange kein Argument einen anderen zu schlagen. Wenn der Geschlagene (Opfer) dann zurückschlägt, könnte es sogar als Notwehr ausgelegt werden mit viel Glück also auch nicht bestraft werden.
Nein, es wird nirgendwo gerechtfertigt einen anderen Menschen zu schlagen. Dann muss noch eher die Polizei gerufen werden. Das ist Körperverletzung.
Schuld ist wer zuerst schlägt. Ist aber die "Antwort" des geschlagenen über die Notwehr hinaus geht, ist er ebenfalls schuld.
http://www.focus.de/finanzen/recht/schreien-schlagen-wegrennen-notwehr-wie-weit-darf-ich-gehen_id_4463720.html
Schuld ist immer der, der als erster zuschlägt. Ganz einfach
der der als erstes zugehauen hat ....
Stimmt, aber das ist auch wieder vom Fall abhängig.
Sollte die Ehre des Beleidigten öffentlich verletzt werden und es keinen Ausweg gibt, wie z.B. einfach zu ignorieren o.ä. dann könnte man auch den anderen eine ballern.
Man sollte aber auch hier nicht überreagieren und ihm beispielsweise die Nase brechen nur weil der eine den anderen als Dummkopf beleidigt hat.