Ab wann Eintrag im Führungszeugnis bei Jugendatrafe?
Hallo,
Ab wann kommen Einträge ins Führungszeugnis?
der Fall:
Eine Person hat einen geplanten schweren Raub mit Messer usw. begangen und die Person mit Fäusten schwer verletzt. Zum Tatzeitpunkt war der Täter 21 Jahre alt. Am Tage der Verurteilung 24.
jetzt ist die Person, zum Schock aller, zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt wurden. Und muss an das Opfer Gesamtschuldnerisch 8000€ bezahlen.
Eine Frage dazu: Dann kann doch jeder eine Strafe ohne Sorgen begehen und auf diese Verurteilung hinweisen, um das gleiche Urteil zu bekommen? Dann kann jeder doch ohne Strafe sowas machen?
Die Person läuft frei rum und kann jetzt einfach weiter machen.
was heißt das eigentlich? Kann das Opfer eigentlich noch Schmerzensgeld beantragen? Die Frist von 3 Jahren ist noch nicht vorbei. Und das Opfer hat seit dem eine Post traumatische Belastungsstörung.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wiki01/1444748891_nmmslarge.jpg?v=1444748891000)
zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt wurden.
Das kommt ins Führungszeugnis.
Wenn jemanderes die gleiche Straftat begeht, kann es durchaus sein, dass dabei eine Jugendstrafe ohne Bewährung herauskommen. Denn 2 Jahre ist eh die Grenze, bis zu der eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, ist aber an zwei Bedingungen geknüpft:
- Es dürfen keine schädlichen Neigungen vorhanden sein, und
- es muss eine positive Zukunftsprognose vorliegen.
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Ja, und? Deshalb ist er ja verurteilt worden. Trotzdem kann ihm der Richter in Verbindung mit der Jugendgerichtshilfe eine positive Zukunftsprognose stellen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Aber die Person hat diese Straftat doch begangen? Wieso kann er einfach jetzt frei rumlaufen und muss nicht dafür gerade stehen?
Ich hoffe Sie verstehen meine Gedanken. Also bin wütend auf das Rechtssystem
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wiki01/1444748891_nmmslarge.jpg?v=1444748891000)
Wieso kann er einfach jetzt frei rumlaufen
Weil seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist.
und muss nicht dafür gerade stehen?
Muss er doch. Er hat eine Freiheitsstrafe erhalten. Wenn jetzt noch irgend etwas kleines strafrechtlich (in den nächsten 3 Jahren) passiert, geht er für 2 Jahre in den Knast.
Er geht nicht jetzt in den Knast, weil ihm eine gute Zukunftsprognose attestiert wird, das heißt, das der Richter nicht davon ausgeht, dass noch einmal etwas strafrechtliches passiert, der Täter Reue zeigt, und man ihm nicht die ganze Zukunft verbauen will.
So ist unser Rechtssystem, bei dem bei Jugendlichen der Erziehungsaspekt im Vordergrund steht, und nicht die Sühne.
Ich hoffe Sie verstehen meine Gedanken.
Das verstehe ich.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eckengucker/1493635507811_nmmslarge__22_26_237_237_057b1c5599b64f31b50511d16357d94c.png?v=1493635510000)
Wenn der Täter zum Zeitpunkt der Tat bereits 21 Jahre alt war, fällt er nicht mehr unter das Jugendstrafrecht.
ansonsten die Antwort von wiki
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eckengucker/1493635507811_nmmslarge__22_26_237_237_057b1c5599b64f31b50511d16357d94c.png?v=1493635510000)
du hast geschrieben zur Tatzeit war er 21.Mit Vollendung des 21 Lebensjahres ist man kein Heranwachsender mehr.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dann verstehe ich die Strafe schon garnicht
Die Person hat 20 mal dem Opfer ins Gesicht gehauen