A2 Bike aufmachen?
Hallo,
habe ein 701 SM und bin 18 Jahre alt, habe A2 und mein Bike ist auf 42ps, wie es vorgeschrieben ist. Aber mal ganz ehrlich, selbst wenn ich angehalten werde und die einen Soundtest etc. machen, dann erkennen die doch nicht die Leistung ?
Würde halt schon gerne auf 75 ps fahren, was meint ihr ?
Danke :)
3 Antworten
Die erkennen zwar je nachdem nicht sofort die Leistung, aber es wäre ein Fehler die Cops für Blöd zu halten. Es gibt mittlerweile welche die sich sehr genau - oder sagen wir mal gut genug - Auskennen und Wissen worauf sich achten müssen. Zum Teil gibt es sogar extra Kradgruppen die dir unter Umständen die Karre kpl. auf links ziehen.
Wenn die Cops Zweifel an der Karre haben untersagen sie dir die Weiterfahrt, lassen das Ding abholen und dem TüV vorführen. Neben der dann resultierenden Strafe bekommst du dann auch alle anderen Kosten aufgebrummt. Der nächste Punkt ist das deine Betriebserlaubnis erlischt und die Versicherung im Falle eines Unfalls wahrscheinlich keinen Cent zahlen.
Das heißt, gegenüber Dritten werden sie das schon, aber du würdest kpl. in Regress genommen. Also, ich kann echt verstehen das dir deine Leistung nicht ausreicht und ginge mir wahrscheinlich auch so. Aber ich würde es an deiner Stelle nicht Riskieren. Mir persönlich wäre das einfach zu Heikel und bin da eher mehr der Schisser. Aber mache was du für richtig hälst.
Der nächste Punkt ist das deine Betriebserlaubnis erlischt und die Versicherung im Falle eines Unfalls wahrscheinlich keinen Cent zahlen.
Käse. Ich verweise auf das Stichwort "Pflichtversicherung"!
Jetzt mal ganz ehrlich. Es wird definitiv auffallen, wenn du die Karre entdrosselst. Die Strafe dafür wurde bereits genannt und wäre mir persönlich zu hoch, um ein Risiko einzugehen.
Außerdem, wer wirklich fahren kann, der bleibt im kurvigen Geläuf auch mit 42PS an den großen Maschinen dran. Auf der Geraden sinnlos den Hahn aufziehen kann jeder Depp.
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
Ist das diskussionsfähig?