A- Verstoß?
2 Antworten
Das wäre eher ein B-Verstoß. Verwarngelder für kleinere Vergehen tauchen allerdings in keiner Akte oder Verzeichnis auf, und somit wären sie in dieser Hinsicht wenig relevant.
Allerdings beginnt für schwerwiegendere OWis der Bußgeldbereich ab 60 Euro, und damit würde auch ein schwerwiegender Parkverstoß "mit Qualifikation" dann tatsächlich als B-Verstoß in Deiner Akte landen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehr, Verkehrsrecht, Führerschein
Nein, aber ein B-Verstoß.