Dürfte die Polizei mein Geld weg nehmen?

6 Antworten

Geht die nix an. Außer es besteht ein bestimmter Verdacht. So außergewöhnlich ist es ja nicht, dass ein arbeitender Mensch paar Tausender besitzt und eventuell auch mal dabei hat für einen größeren Einkauf etc. 

Keine leichte Antwort, die mit ja oder nein beantwortet werden könnte.

Bei einer Personenkontrolle ist man normalerweise nur verpflichtet die Überprüfung seiner Daten zuzulassen.

Im Verdachtsfall, der allerdings begründet sein sollte, Paragraph 163b StPO( Strafprozessordnun).

Hie gilt allerdings die Vorläufigkeit. Die Einholung der Genehmigung durch einen Richter zur Absicherung des Handelns ist erforderlich, woran sich in den meisten Fällen so gut wie nie gehalten wird.

Du kannst eine Durchsuchung jedoch ablehnen. Der Erfolg ist jedoch müßig.

Für solch eine Durchsuchung müssen nämlich hinreichend fundierte Verdachtsmomente vorliegen.( Ein Messer blitzt aus Deiner Hose...Du rauchst gerade einen Joint...) 

Paragraph 102 StPO; 103 StPO.

Wenn Du Dich weigerst, bist Du erst einmal im Recht...allerdings der Rechtlose, da unsere Ordnungshüter erst einmal im Vorteil sind.

Drohworte, Dich mit auf die

 Wache zu nehmen, sind in unbegruendeten Verdachtsfällen Verbots 

widriger Natur, verfehlen 

ihre Wirkung jedoch selten.

Im anderen geschilderten 

Fall des Mitführen eines 

Messers etc. dürfen unsere 

Ordnungshüter, zur 

Abwendung einer 

unmittelbaren Gefahr, Dich

 mit auf die Wache nehmen

 und Dich auch des 

Messers entledigen.

In Deinem geschilderten 

Fragefall kann das 

Geld erst einmal nur 

dann

 konfisziertwerden, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Ansonsten muss das Geld umgehend wieder ausgehändigt werden, wenn der 

Betrag unter dem

Grezwertbetrag 

bleibt.Sollte sich jedoch der Verdacht des Handelns mit Betäubungsmittel erhärten, kann das Geld erst einmal zu Sicherung, im Nach in ein mit richterlichen Beschluss gänzlich, zumindest bis zur vollständigen Klärung der Herkunft, festgehalten werden.( Zweite Schilderun: Du Raucher einen Joint und wirst angehalten)

Auch im Fall einer Überprüfung an einem Ort, an dem Geld entwendet wurde, kann das Geld erst einmal sichergestellt werden.

In jedem Fall gilt: Habe ich nichts zu verbergen, kann mir der Vorgang relativ egal sein.

Misslichen ist nur dabei das Brimborium, welches manchmal mit vielvAufwand unnütz veranstaltet wird.

Der Druck, dies zum besseren Verständnis, auf Ordnungshüter wächst mit jedem Tag, sei es durch Unterbesetzung oder Druck von "Oben", auch von der Bevölkerung ausgehend.

Was jedoch in jedemvFall richtig ist, wäre das gegenseitige Respektieren der Personen und dasRRespektierender Gesetze, die wir uns uebrigens selber schaffen, in dem durch uns Vergehen und Verbrechen, wie auch Streitereien an der Tagesordnung waren, sind und sein werden. Wir alle tragen zu unseren Gesetzen bei. Dies ist wichtig, zu wissen.

Liebe Grüße


ngdplogistik  12.03.2015, 06:50

Sorry, ab und zu spinnt die Rechtschreibung, auch vertippe ich mich mal, manchmal wird die Schrift plötzlich größer und das Ganze gerät ein wenig aus den Fugen. Hoffe dies für die Zukunft in den Griff zu bekommen. Wichtig ist der Inhalt, der trotz aller Unwägbarkeiten am Ende verständlich sein dürfte. Ich ärgere mich darüber wahrscheinlich mehr als der Leser.

Liebe Grüße

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Rechtlich gesehen musst du dich dazu nicht äußern es sei denn es besteht Verdacht spezifisch auf dich das es schwarzgeld ist Abnehmen dürfen sie dir das Geld nicht !

Jup dürfen Sie wenn ein Verdacht besteht. Wenn du aber belegst wo du es her hast bekommst du es auch wieder

FALLS die nachfragen, ehrlich antworten und evtl auch belegen.. Dann können die dir das auch nicht wegnehmen.