80ccm mit Autoführerschein?
Hallo, ich wollte fragen ob es möglich ist eine Puch Cobra t mit einem Autoführerschein zu fahren? Sie hat zwar 80ccm aber gibt es nicht eine Regelung, dass man ältere Mofas auch mit bis zu 80ccm fahren darf? Vg
4 Antworten
80ccm mit Autoführerschein?
Man darf sogar 125 cm³ mit dem Autoführerschein fahren, es kommt nämlich darauf an, wann dieser erworben wurde. Dieser muss vor dem 01.04.1980 ausgestellt worden sein.
http://www.fahrschule-baiz.de/fuehrerscheinklassen/wissenswertes.htm
nein darfst du nicht. maximal 50ccm - ab da ist schluss für dich.
was du meinst bei älteren dingern ist die höchstgeschwindigkeit.
falsch- mit dem B führerschein darf man nur zweiräder bis 50 ccm fahren. Das war ja auch die frage vom ersteller.
man kann jetzt auch weiterdenken und sagen- mach doch die b196 erweiterung ( hat der fragensteller aber nicht gefragt) = ja, dann darf er auch zweiräder bis 125 ccm fahren.
also wo ist es mumpits?
Bitte, sich erst über die zZ. gültigen Bestimmungen informieren. Früherwar es anders.
ja früher - da stand auch noch die mauer-
aber wollen wir jetzt wirklich davon ausgehen- das der FRagensteller seinen Autoführerschein vor 1980 gemacht hat ? dann wäre der FRagenersteller hier mindestens 60 jahre alt! also das glaube ich nciht.
also bleiben wir doch bei der annahme das die Fragenersteller hier iin einem alter bis 50 sind.
oder wollen wir noch weiter in die Vergangenheit gehen und sagen" du darfst alles fahren, wenn du noch einen Wehrmachtsführerschein hast"
ansonsten finde ich nichts- was du meinst und es bleibt dabei- Führerscheinklasse B beinhaltet zweiräder bis 50ccm - möchte er mehr fahren muss er den passenden zweiradführerschein machen
Es gibt doch aber die Führerscheinerweiterung B196, wenn die Anforderungen erfüllt werden dürfte das 80ccm Mopped gefahren werden. Aber nur mit dem B Führerschein ohne Erweiterung nicht, da stimme ich zu!
Es gibt eine nee Regelung im U - Fahrerlaubnisrecht , wonach Du nach einigen Jahren der Klasse B durch eine kleine Nachschulung auch im Zweiradbereich auf Nutzungserweiterung zur Klasse A1 bis 125 ccm aufrüsten kannst .
Das Fahrzeug in sich muss dabei technisch aber dennoch seinen alten Grundgegebenheiten in seinen damaligen Rahmen- / und Typenspezifikationen entsprechen .
Ein frisiertes "Mofa" oder "Kleinkraftrad" mit 80 statt 50 ccm dürftest Du grundlegend mit keiner Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr benutzen .
Nein, diese Regel gibt es nicht.
Da der Fragesteller deutlich zu jung ist, um diese alte Regelung zu nutzen, habe ich das mal außer acht gelassen.
Aber wenn wir klugscheißen wollen, dann ist meine Antwort trotz dessen immer noch richtig, da es ein Mofa mit 80 ccm nicht gibt, zumindest nicht mit Straßenzulassung.
Und im Gegensatz zur Frage, geht es bei Führerscheinaltbestand auch nicht um die Frage nach dem Alter des Fahrzeugs, sondern nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Mit einem Führerschein der Klasse 3, der vor dem Stichtag ausgestellt wurde, darf man also auch neuere Zweiräder fahren.
Mit einem Führerschein der Klasse 3, der vor dem Stichtag ausgestellt wurde, darf man also auch neuere Zweiräder fahren.
Ich habe nirgendwo das Gegenteil behauptet.
Aber wenn wir klugscheißen wollen, dann ist meine Antwort trotz dessen immer noch richtig, da es ein Mofa mit 80 ccm nicht gibt
Dass es um ein Mofa ging, habe ich tatsächlich überlesen.
Mumpitz!!!
Autofahrer dürfen 125er fahren. Wer den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis besitzt, darf bereits jetzt auch Zweiräder fahren. Allerdings darf nicht jeder alles fahren. Neu ist die Regelung, dass Autofahrer auch 125er pilotieren dürfen – unter Auflagen