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Antwort
Es gibt eine nee Regelung im U - Fahrerlaubnisrecht , wonach Du nach einigen Jahren der Klasse B durch eine kleine Nachschulung auch im Zweiradbereich auf Nutzungserweiterung zur Klasse A1 bis 125 ccm aufrüsten kannst .
Das Fahrzeug in sich muss dabei technisch aber dennoch seinen alten Grundgegebenheiten in seinen damaligen Rahmen- / und Typenspezifikationen entsprechen .
Ein frisiertes "Mofa" oder "Kleinkraftrad" mit 80 statt 50 ccm dürftest Du grundlegend mit keiner Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr benutzen .