5 Minuten Arbeitsniederlegung gesetzlich?


16.09.2024, 14:56

Die Klopausen gingen wohl auch extra sagte mein damaliger Vorgesetzter und sind unabhängig von diesem Gesetz.

4 Antworten

Gesetzlich zwar nicht, allerdings ist in manchen Tarifverträgen geregelt, dass Arbeitnehmer, die gewisse belastende Tätigkeiten ausführen (z.B. Fließbandarbeit, körperliche Schwerarbeit, Bildschirmarbeit) Anspruch auf 5 Minuten bezahlte Ruhepause in der Stunde haben, sowie zusätzlich bei Bedarf 3 Minuten Pause "für persönliche Bedürfnisse" (=Toilettengang), also in Summe maximal 8 Minuten.

Dies wird auch als sogenannte "Steinkühlerpause" bezeichnet.

so etwas gibt es nicht, nur der gesetzliche Pausenanspruch (Mittagspause)

So auf Anhieb fällt mir zu Deiner Beschreibung nur die sog. Bildschirmpause als bezahlte Pause ein. Die steht Dir zu, wenn Du dauerhaft am Bildschirm arbeitest und der Arbeitgeber auch keinen anderen Job für Dich für eine Unterbrechung hat.

https://www.juraforum.de/lexikon/bildschirmpause

Im deutschen Arbeitszeitgesetz gibt es keine solche Regelung.

Wenn Du mehr als 6 Stunden arbeitest, bekommst Du mindestens 30 Minuten unbezahlte Pause, bei mehr als 9 Stunden noch einmal 15 Minuten.