5 Minuten Arbeitsniederlegung gesetzlich?
Hallo,
vor Jahren hat mich ein Vorgesetzter darauf hingewiesen, dass es mir gesetzlich zustehen wuerde, jede Stunde fuer 5 Minuten meine Arbeit niederzulegen. Er formulierte dies so, dass ich in diesen 5 Minuten damit verfahren duerfte wie ich wolle, sprich "die Augen schließen", " hin und her laufen" oder auch "die Hände in die Hosentaschen" stecken dürfe.
-Mich würde nun interessieren, ob es dieses Gesetz tatsächlich gibt, ob dies heute noch gültig ist und wo ich gegebenenfalls diesen Gesetzestext finden kann.
Die Klopausen gingen wohl auch extra sagte mein damaliger Vorgesetzter und sind unabhängig von diesem Gesetz.
4 Antworten
Gesetzlich zwar nicht, allerdings ist in manchen Tarifverträgen geregelt, dass Arbeitnehmer, die gewisse belastende Tätigkeiten ausführen (z.B. Fließbandarbeit, körperliche Schwerarbeit, Bildschirmarbeit) Anspruch auf 5 Minuten bezahlte Ruhepause in der Stunde haben, sowie zusätzlich bei Bedarf 3 Minuten Pause "für persönliche Bedürfnisse" (=Toilettengang), also in Summe maximal 8 Minuten.
Dies wird auch als sogenannte "Steinkühlerpause" bezeichnet.
so etwas gibt es nicht, nur der gesetzliche Pausenanspruch (Mittagspause)
So auf Anhieb fällt mir zu Deiner Beschreibung nur die sog. Bildschirmpause als bezahlte Pause ein. Die steht Dir zu, wenn Du dauerhaft am Bildschirm arbeitest und der Arbeitgeber auch keinen anderen Job für Dich für eine Unterbrechung hat.
Im deutschen Arbeitszeitgesetz gibt es keine solche Regelung.
Wenn Du mehr als 6 Stunden arbeitest, bekommst Du mindestens 30 Minuten unbezahlte Pause, bei mehr als 9 Stunden noch einmal 15 Minuten.