30 Fragen un trotzdem nur 6 erlaubte fehlerpunkte?

1 Antwort

Das steht in § 16 Absatz 2 Satz 2 FeV in Verbindung mit Anlage 7 FeV.

Dementsprechend darfst du bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis (Klassen AM, A1, A2, A, B, L oder T) nur 6 statt 10 Fehlerpunkten haben, bekommst dafür aber statt 30 nur 20 Fragen.

Zu der Aufteilung bei zwei Führerscheinen gleichzeitig habe ich nichts gefunden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO