B und A1 zusammen machen mit 16 Jahren?

1 Antwort

Hallo .. ja, das mit den zwei theo. Prüfungen ist kein Problem .. nur doppelte Kosten eben.

Allerdings kann der Antrag auf Fahrerlaubnis für die Kl. B (F17) erst mit 16,5 Jahren gestellt werden .. ohne das dieser Antrag gestellt und bearbeitet wurde, ist eine keine Prüfung möglich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule