26 km/h innerorts zu schnell-Anhörungsbogen komplett ausfüllen?
Um einen Führerscheinentzug zu umgehen, wäre es sinnvoll bei „Bemerkung“ im Anhörungsbogen anzugeben, dass man einen kurzen Moment nicht bei der Sache war und auf das Autofahren aus verschiedenen Gründen angewiesen ist?
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Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es 2x innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. Hattest Du denn schon eine solche?
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Seit fast 3 Jahren bin ich blitzerfrei unterwegs gewesen. Also werde ich hoffentlich kein Fahrverbot erhalten. Allerdings werde ich das Messprotokoll telefonisch anfordern.
8 Antworten
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Das Warum ist nicht relevant, aber die Information, dass du aus bestimmten Gründen auf ein Auto angewiesen bist, könnte ausschlaggebend sein. Ein Bekannter hat in so einer Situation angegeben, seinen schwer behinderten Vater fahren zu müssen (was der Wahrheit entsprach). Die Einschränkung, die der Vater in seinem Leben durch das Fahrverbot seines Sohnes hätte hinnehmen müssen, war so schwerwiegend, dass der Sohn zwar eine hohe Geldbuße zahlen musste, den Führerschein aber behalten durfte.
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Was du da reinschreibst, warum du zu schnell warst- ist völlig egal.Du wartst zu schnell- Fakt.
Dass du den FS aus verschiedenen brauchst, wusstest du vorher auch schon...und das lesen die auch täglich..
Je nachdem, was kommt...würde einen Anwalt nehmen.
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Warum du zu schnell warst juckt keinen. Wenn du angibst unaufmerksam gewesen zu sein, könnte das sogar noch weitere folgen haben wenn jemand deine Fahrtauglichkeit bezweifelt.
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Vorsicht, sehr dünnes Eis.
Man unterstellt Dir standardmäßig ein sog. Augenblicksversagen, denn wenn Du die Geschwindigkeit vorsätzlich übertreten hättest, würde sich die Strafe spontan verdoppeln. Betonst Du aber Deine Ablenkung, könnte das Zweifel an Deiner charakterlichen Eignung zur Führung eines Kfz. generieren, weil das eine grobe Verletzung der Pflichten wäre. Diesen Aspekt solltest Du daher besser nicht ansprechen.
Die Sache mit dem "auf den Führerschein angewiesen" - kann man versuchen, manchmal gehen die darauf ein, setzen dafür aber das Bußgeld deutlich höher an; meist ist es besser, den Bußgeldbescheid abzuwarten und das vor Gericht zu klären.
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Bei 26 km/h (vorwerfbar) drüber innerorts gibt es noch kein Fahrverbot. Das kostet 180€ plus Gebühren und Auslagen und gibt 1 Punkt. TB-Nr. 103763
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Richtig. Aber auf einen wiederholten Verstoß habe ich hier keinen Hinweis.
Wenns das erste Vergehen dieser Art in 12 Monaten ist ja.