2. Wohnsitzsteuer obwohl Wohnung Coronabedingt nicht genutzt werden konnte?

1 Antwort

Das Berliner FA will die 2. Wohnsitzsteuer unbedingt eintreiben.

Natürlich. Sie steht dem Land Berlin ja auch zu.

Ich bin nicht Deutscher Staatsbürger, habe ein Haus und eine Mietwohnung in Berlin.

Das ist gut und schön, rechtlich allerdings nur wenig relevant.

Die Mietwohnung sollte im Frühjahr 2020 gekündigt werden.

Dann hätte man das eben rechtzeitig (!) auch tun müssen. Die Kündigung hat doch ohnehin in Schriftform zu erfolgen.

Vorher habe ich mit einem meiner Kinder noch einen Urlaub gemacht und bin dort dann Coronabedingt gestrandet

Ungünstig, aber Pech.

Die Umstände waren, dass es einfach keine Flüge nach Deutschland gab.

Korrekt. Das ist aber nun gerade nicht das Problem Berlins.

Da ich nicht in Deutschland war, konnte ich auch nicht die Wohnung kündigen

Doch, selbstverständlich. Post gab es ja am Urlaubsort wohl.

und mich nicht dort Abmelden.

Das wäre in der Tat nur persönlich möglich gewesen.

Das erste was ich dann in Deutschland gemacht habe, war die Rückwirkende Abmeldung von der Adresse zum Frühjahr 2020 und die Kündigung der Wohnung. Das FA teilte nun mit, das dass alleinige Abmelden beim LEA nicht reicht und sie die Kündigungsbestätigung der Wohnungsbaugesellschaft sehen will.

So ist es auch üblich. Die Abmeldung alleine gilt nämlich nicht als alleiniger Beleg des Wegfalls der Besteuerungsgrundlage.

Danach erhielt ich ein Schreiben vom FA das die 2. Wohnsitzsteuer bis zum wirklichen Auszugsdatum und nicht dem Abmeldedatum bei der LEA zu zahlen sei.

Jupp. Kenne ich von anderen Kommunen genauso. Allenfalls kan man das umgehen, wenn man belegen kann, dass die gemietete resp. im Besitz befindliche Wohnung wg. Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen nicht nutzbar war im selben Zeitraum. Ist aber eine Kulanzfrage.

Auch den Umständen das ich im Ausland festgesessen habe hat das FA nicht interessiert.

Das muss es die Behörde auch nicht. Es wäre auch nicht anders, wäre der Betroffene z.B. in einer Klinik gewesen. Das ist eben allgemeines Lebensrisiko.

Ehrlich gesagt finde ich es eine Frechheit die Steuer zu fordern, obwohl die Wohnung nachweisslich weder genutzt noch gekündigt werden konnte.

Das ist keine "Frechheit", sondern eine aus dem Besitz bzw. Bestand erwachsende Verpflichtung. Man muss ja auch weiter KFZ Steuer und Versicherung bezahlen, wenn man sich beide Beine gebrochen hat und das Fahrzeug auf öffentlichem Grund steht, solange man es nicht stilllegen lässt.


Gerhart  04.10.2021, 17:01

Die Zweiwohsitzsteuer steht nicht dem Bundesland sondern der Kommune zu, oder irre ich mich hier?

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FordPrefect  04.10.2021, 17:17
@Gerhart

Das stimmt, aber wenn der OP seinen Zweitwohnsitz in Berlin hat, fällt das ja zusammen.

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