Ich wurde innerorts mit 36 km/h zu viel geblitzt. Es handelte sich um einen mobilen Blitzer. Die Fahrbahn war vierspurig. Auf der rechten Spur, wo ich unterwegs war, waren nur 50 km/h erlaubt. In der Mitte waren jeweils zwei Spuren, auf denen 60 km/h erlaubt waren; diese beiden Spuren verlaufen quasi in einer Unterführung. Links galt ebenfalls eine Begrenzung von 50 km/h.
Kurz gesagt: Ich wurde innerorts mit 36 km/h zu viel gemessen. Nun droht mir ein Fahrverbot von einem Monat, zwei Punkte in Flensburg und eine Strafe von ungefähr 250 €. Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen und wurde während der Arbeitszeit mit einem Firmenwagen geblitzt. Aufgrund dessen wurde angegeben, dass ich der Fahrer zum Zeitpunkt des Vergehens gewesen bin.
Meine Frage ist, ob es sich lohnt, Einspruch dagegen einzulegen, insbesondere da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Ich überlege auch, eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Kann ich einfach meinen Cousin als Fahrer angeben, oder ist es besser, Einspruch einzulegen?